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Schweiz Astra betreibt am Gotthard Projektierung auf Vorrat

Der politische Entscheid steht noch aus. Dennoch möchte man in Bern für den zweiten Strassentunnel am Gotthard gern Nägel mit Köpfen machen. Das Bundesamt für Strassen hat mit der Projektierung begonnen.

Der Souverän hat sich noch nicht abschliessend geäussert. Auch die Vernehmlassung für einen zweiten Strassentunnel am Gotthard ist noch am Laufen. Dennoch hat das Bundesamt für Strassen (Astra) drei Konzeptionsaufgaben ausgeschrieben.

Dabei handelt es sich um die Projektierung, die Bauherrenunterstützung und das Erstellen eines Berichts zur Umweltverträglichkeit, wie das Astra mitteilte. Wer den Zuschlag erhält, würde sich somit mit der Ausarbeitung des generellen Projekts für die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels befassen.

Für eine schnelle Genehmigung

Die Ausschreibung basiert auf dem Bundesratsentscheid vom vergangenen Juni, die zweite Röhre am Gotthard innerhalb der nächsten fünfzehn Jahre zu bauen. Verkehrsministerin Doris Leuthard war die Verantwortung für die Planung und Gestaltung des zusätzlichen Tunnels übertragen worden.

Das Projekt werde nun so vorangetrieben, dass es vom Bundesrat im Anschluss an eine allfällige Volksabstimmung unverzüglich genehmigt werden könne, führte das Astra aus. «Wenn wir jetzt nicht vorwärts machen, laufen wir Gefahr, den Zeitplan nicht einhalten zu können», sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach gegenüber  Radio SRF.

Kritik lässt nicht auf sich warten

Dass das Astra den Ausgang der politischen Diskussion nicht abwartet, stösst so manchem Politiker sauer auf. Die Bevölkerung habe bisher eine zweite Röhre abgelehnt. «Das ist nichts anderes als Respekt vor dem Volk, wenn man zuwartet und einen Entscheid der Bevölkerung einholt», sagt Nationalrat Thomas Hardegger (SP/ZH).

Dass es zu einer Volksabtimmung kommen wird, bezweifelt Thomas Bolli  von der Alpen-Initiative nicht. «Wir werden das Referendum ergreifen, wenn das Parlament gleich entscheidet wie der Bundesrat», sagte er.

Die Vernehmlassungsfrist für die Revision des Bundesgesetzes zum Gotthard-Strassentunnel läuft noch bis am 21. April.

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