Die Schweiz will Asylsuchende, für die ein anderer Staat zuständig ist, rascher identifizieren können. Zu diesem Zweck vergleichen sie die Fingerabdrücke der Asylsuchenden mit den Daten, die in der europäischen Visumsdatenbank CS VIS gespeichert sind.
Die Schweiz setzte als einer der ersten Schengen-Mitgliedstaaten dieses Instrument ein, um den Missbrauch von Visa aufzudecken, schreibt das Bundesamt für Migration (BFM).
Mit Hilfe des Vergleichs kann festgestellt werden, ob ein Schengen-Staat ein Visum für den Asylsuchenden ausgestellt hat. Wegen des Dublin-Abkommens ist dieser Staat dann für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig.
Bisher 87 Treffer in Datenbank
Die Fingerabdrücke werden seit dem 12. Dezember verglichen. Das neue Verfahren mit dem Namen «Asyl-CS-VIS» führte bisher in 87 Fällen zu einem Treffer.
In den meisten Fällen habe dadurch rasch ein Dublin-Verfahren eingeleitet werden können, schreibt BFM. Die rasche Identifizierung beschleunige auch die Rückführungen ins Heimatland.
Das neue Verfahren ist laut BFM eine Massnahme zur Umsetzung der integrierten Grenzverwaltungsstrategie, die der Bundesrat vergangenen Sommer verabschiedet hat.