Mit seinem Entscheid im Sommer sorgte der Nationalrat für grossen Unmut. Die Entrichtung von Nothilfe sei eines Landes wie der Schweiz unwürdig, monierten Linke.
Der Ständerat hatte die Nothilfe bereits in der Herbstsession verworfen. Nun ist auch der Nationalrat auf diese Linie eingeschwenkt. Er sprach sich mit 123 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung gegen die Streichung der Sozialhilfe für Asylsuchende aus.
Nur noch SVP für Nothilfe-Regime
Für die Idee eines generellen Nothilfe-Regimes, die ursprünglich FDP-Präsident Philipp Müller eingebracht hatte, setzte sich nur noch die SVP ein. Es gehe um die Frage, wie attraktiv die Schweiz für Asylmissbrauch sei, argumentierte Christoph Blocher (SVP/ZH). Die Sozialhilfe mache die Schweiz viel zu attraktiv.
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) erwiderte, es sei ein Mythos zu glauben, dass mit einer Reduktion der Unterstützung die Attraktivität gesenkt werden könne. «Die Migrationsströme richten sich nicht nach diesen Regeln, die in Herrn Blochers Kopf herumirren.»
Verschärfung ohne Pauschalempörung
Jene, die sich im Sommer noch für das Nothilfe-Regime eingesetzt hatten, betonten, der Ständerat habe in der Zwischenzeit eine bessere Lösung gefunden. Die Nothilfedebatte sei damals im Eiltempo geführt worden, räumte Martin Bäumle (GLP/ZH) ein. «Das Ziel war es immer, eine bessere Lösung zu finden.»
Ruth Humbel (CVP/AG) erklärte, die Lösung des Ständerates könne auch als «Weiterentwicklung» des nationalrätlichen Nothilfe-Konzeptes betrachtet werden. Sie provoziere aber keine «Pauschalempörung», wie der Nothilfe-Begriff dies tue.
Auch Justizministerin Simonetta Somaruga setzte sich im Namen des Bundesrates gegen die Nothilfe ein: «Wenn sie allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe geben, mit allem, was dazugehört, dann verzögern sie die Asylverfahren. sie beschleunigen sie nicht, sondern sie verzögern sie.» Auch Kurt Fluri (FDP/SO) sprach sich im Namen der Kommission gegen die Nothilfe aus.
Zwingend weniger Sozialhilfe
Der Nationalrat folgte am Ende seiner Kommission, die sich in den wesentlichen Punkten für die Lösung des Ständerates ausgesprochen hatte. Demnach sollen abgewiesene Asylsuchende zwingend von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden, also nur noch Nothilfe erhalten.
Weiter sollen Asylsuchende zwingend weniger Sozialhilfe erhalten als andere Sozialhilfebezüger. Verletzen Asylsuchende ihre Mitwirkungspflicht, sollen die Behörden die Gelder kürzen oder durch Nothilfe ersetzen müssen. All dies ist bereits heute in der Regel so, aber nicht vorgeschrieben.
Muss- statt Kann-Formulierungen
Die Kann-Formulierungen würden zu Muss-Formulierungen, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga fest. Dies sei zwar ein Eingriff in kantonale Kompetenzen. Der Eingriff sei aber vertretbar, weil die Regelung der heutigen Praxis entspreche. Anträge von linker Seite, bei den Kann-Formulierungen zu bleiben, lehnte der Rat ab.
Er sprach sich aber auch dagegen aus, im Gesetz zu verankern, dass die Sozialhilfe für Asylbewerber mindestens 40 Prozent unter der Sozialhilfe für die einheimische Bevölkerung liegt. Für diese Formulierung warb Marco Romano (CVP/TI). Heute erhalten Asylsuchende in der Regel 20 bis 30 Prozent weniger als andere Sozialhilfebezüger.
Verschärfungen für vorläufig Aufgenommene
Festgehalten hat der Nationalrat an Verschärfungen für vorläufig Aufgenommene. So sollen deren Ehegatten und Kinder frühestens nach fünf Jahren im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz leben dürfen. Heute liegt die Frist bei drei Jahren.
Die Gegner der Verschärfung gaben vergeblich zu bedenken, damit werde bloss die Integration erschwert. Sommaruga sprach gar von einem «Eigentor». Ganz knapp – mit 91 zu 90 Stimmen bei einer Enthaltung – blieb der Rat zudem dabei, dass vorläufig Aufgenommene frühestens nach sieben statt wie heute nach fünf Jahren ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung stellen dürfen.
Ausweisung in sichere Staaten in der Regel zumutbar
Auch in anderen Punkten ist der Nationalrat bei seiner Version geblieben. Nachgegeben hat er dagegen in der Frage der zumutbaren Ausweisung. Erachtet der Bundesrat die Rückkehr in einen Staat oder eine Region als zumutbar, soll die Ausweisung in der Regel, aber nicht in jedem Fall zumutbar sein.