In der Schweiz gilt das Prinzip der «Universalsukzession». Das heisst, der Besitz einer verstorbenen Person geht vollumfänglich an die Erben. Für digitale Daten gilt dieser Grundsatz allerdings nicht. Hier gebe es eine Diskrepanz zwischen Online-Welt und realer Welt, sagt SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab. Anders als bei Mobiliar, gebe es für Daten keine festen Eigentumsrechte. «Bei Daten ist es ziemlich unklar, wem die gehören.»
Bundesrat nimmt sich dem Thema an
Hat ein Verstorbener zum Beispiel Musik im Internet erworben, so ist heute nicht gewährleistet, dass auch seine Erben Zugriff auf die gekaufte Sammlung haben. Nutzungsbedingungen von Online-Anbietern verbieten oft ausdrücklich die Übertragung eines Accounts oder eines Passworts. Das Problem stellt sich vor allem dann, wenn die Daten nicht auf der eigenen Festplatte liegen, sondern irgendwo in einem Rechenzentrum, also in einer Daten-Wolke.
Schwaab verlangt deshalb ein umfassendes Eigentumsrecht auch für Daten. «Ich denke, das muss man klar regeln, damit Kaufverträge von Daten echte Kaufverträge und nicht nur Miet- oder Leasingverträge sind.» Der SP-Nationalrat fordert den Bundesrat auf, zu prüfen, wem die Daten verstorbener Personen gehören und wie das Erbrecht auf die digitale Welt ausgeweitet werden kann. Der Bundesrat hat das Postulat entgegengenommen.
Problem gewinnt an Bedeutung
Digitale Erbschaftsprobleme stellten sich in der Praxis noch nicht so häufig, sagt der auf IT spezialisierte Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger. «Soweit das Problem heute schon besteht, löst man es meist pragmatisch. Es zeichnet sich aber ab, dass das Problem an Bedeutung gewinnt.»
Denn digitale Daten spielen eine immer wichtigere Rolle im Leben jedes Einzelnen. Eine Regelung, wie mit ihnen über den Tod hinaus zu verfahren sei, dränge sich deshalb auf, sagt SP-Nationalrat Schwaab. Es brauche Sensibilisierungsarbeit bei den Leuten, damit diese wüssten, dass sie die Zukunft ihrer Daten regeln müssen.
Schwaab geht davon aus, dass man einem Testament künftig auch ein Daten-Inventar beifügen wird, damit der «digitale Tod» für die Erben nicht zur zusätzlichen Belastung wird.