Der Kanton Wallis wollte vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) die Erlaubnis, jährlich im Kanalabschnitt zwischen Charrat und Saxon einen bis zwei Biber abschiessen zu dürfen. Die Fischerei- und Jagdbehörde hatte befürchtet, dass die Tiere die Uferböschung der Bahnlinie an dem Streckenabschnitt schwächen könnten.
Das Bafu sprach sich nun aber gegen den Antrag aus. Denn bei einem Augenschein mit Vertretern des Bafu, des Kantons und der SBB wurde keine Destabilisierung des Bahntrassees oder der Fahrleitungsmasten festgestellt, wie das Bafu mitteilt. Die SBB schliesst damit eine Gefahr für die Bahninfrastruktur aus.
Prävention statt Abschuss
Das Bafu empfiehlt vorsorglich eine so genannte Bioarmierung der Uferböschung. Das heisst, dass eine naturnahe Bepflanzung der Uferböschung gefördert werden soll. Durch diese Massnahme könne die Gefahr einer Unterspülung der Bahninfrastruktur verringert werden, schreibt das Bundesamt weiter. Die SBB werde zudem gemeinsam mit der schweizerischen Biberfachstelle und dem Bafu ein Biber-Präventionsprogramm für das gesamte Streckennetz der SBB erstellen.
Der aktuelle Biberbestand im Kanton Wallis wird auf 80 bis 100 Tiere geschätzt. Nach eidgenössischem Jagdrecht ist der Biber eine geschützte Wildtierart.