Das neue Erbschaftssteuer-Abkommen mit Frankreich hat auch im Ständerat einen schweren Stand: Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerats sprach sich in einem Mitbericht an die zuständige Wirtschaftskommission gegen das Abkommen aus.
Umstritten war, ob der Rat nicht auf die Beratungen zum Abkommen eintreten sollte oder ob dieses an den Bundesrat zurückzuweisen sei mit dem Auftrag, mit Frankreich neu zu verhandeln.
Am Ende stimmte die APK mit 8 zu 3 Stimmen für Nichteintreten.
In der Wintersession war schon der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten. Mit dem neuen Vertrag könnnte Frankreich, Erben in Frankreich auch dann nach französischem Recht besteuern, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat.
Frankreich hatte zuvor damit gedroht, das Doppelbesteuerungsabkommen zu kündigen, falls die Schweiz sich nicht auf das Abkommen einlasse. Eine Kündigung könnte dazu führen, dass Franzosen in der Schweiz und in Frankreich Steuern zahlen müssen.