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Schweiz Aus für Söldnerfirmen in der Schweiz

Söldnerfirmen sollen in der Schweiz verboten werden. Das gilt auch für Holdingsitze. Der Bundesrat führt zudem eine strenge Meldepflicht für alle Sicherheitsdienstleistungen im Ausland ein. Die Schweiz leiste damit erneut Pionierarbeit, sagte Justizministerin Sommaruga zum Gesetzesentwurf.

Die Schweiz will nicht länger als Basis für Aktivitäten dienen, die Menschenrechte verletzen. Dies gilt nun auch in Bezug auf Anbieter privater Sicherheitsdienstleistungen. Die Schweiz sei eines der ersten Länder weltweit, das diesen Bereich regle, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien.

Meldepflicht und klare Kriterien

Als wichtigstes Element enthält die Botschaft des Bundesrats ans Parlament eine umfassende Meldepflicht. Sie gilt für allen Firmen, wenn sie Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollen. Selbst Aufträge zum Personenschutz oder zur Bewachung von Liegenschaften müssen gemeldet werden. Die Kontrollbehörde leitet dann allenfalls innert 14 Tagen ein Prüfverfahren ein. Sie kann ohne Vorankündigung Geschäftsräume inspizieren, Geschäftsunterlagen einsehen und Material beschlagnahmen.

Vom Verbot betroffen sind alle Firmen, die unmittelbar an Feindseligkeiten in einem bewaffneten Konflikt teilnehmen. Explizit untersagt werden die Rekrutierung, Ausbildung und Vermittlung von Personal im In- und Ausland. Dazu kommen Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen wie etwa den Betrieb eines Gefängnisses in einem Folterstaat.

Auch Holding-Sitze im Visier

«Die Rekrutierung von Privatarmeen in der Schweiz ist mit der Aussen- und Neutralitätspolitik unvereinbar», stellte die Justizministerin fest. Ein bedeutender Teil dieser Sicherheitsdienste werde in Krisengebieten geleistet. Die Unternehmen setzten Milliarden um und die Söldner machten ohne Rücksicht auf die Bevölkerung von der Schusswaffe Gebrauch.

Ein Söldner sichert 2004 in Bagdad mit angeschlagenem Gewehr den Ort eines Anschlags.
Legende: Geschäft mit dem Krieg: Privater «Sicherheitsbeamter» 2004 in Bagdad. Keystone

Als wichtigen Teil erfasst der Gesetzesentwurf aber auch jene Sicherheitsfirmen, die in der Schweiz nur ihren Holding-Sitz haben und operativ ausschliesslich im Ausland tätig sind. Dazu gehört etwa die vor einiger Zeit von den Medien exponierte britische Aegis Group in Basel.

Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren

Die zuständige Behörde muss aber auch andere Tätigkeiten verbieten, wenn schweizerische Interessen beeinträchtigt werden. Als Beispiel nannte Sommaruga nachrichtendienstliche Tätigkeiten einer Sicherheitsfirma in der Schweiz  gegen ein Regime.

Geregelt wird schliesslich auch der Einsatz von Sicherheitsfirmen durch die Bundesbehörden, etwa zum Schutz von Schweizer Botschaften im Ausland. Hier müssen laut Sommaruga qualifiziertes Personal und der gute Ruf einer Firma gewährleistet und die Einsatzkompetenzen genau geregelt sein.

Verstösse ziehen Sanktionen nach sich. Dazu gehört ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Möglich wäre laut Sommaruga aber auch die Liquidation eines Geschäftsvermögens einer Firma.

«Pionierarbeit»

«Die Schweiz leistet damit ein weiteres Stück Pionierarbeit auf internationaler Ebene», sagte Sommaruga weiter. Sie erinnerte dabei an das Montreux-Dokument von 2008, das auch Private zum geltenden Völkerrecht verpflichtet. 2010 habe die Schweiz zudem den internationalen Verhaltenskodex für Sicherheitsfirmen mitgestaltet, zu welchem sich bereits über 500 Firmen verpflichtet hätten. «Nun geht die Schweiz ein grenzüberschreitendes Problem im eigenen Land an und übernimmt international Verantwortung», sagte sie.

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