Rückblick, 2008: Die US-Immobilienkrise entwickelte sich zu einem Flächenbrand rund um den Globus. Die UBS stand am Rand des Abgrunds. Sie verspekulierte sich im amerikanischen Immobilienmarkt, setzte Milliarden in den Sand. Immer mehr Kunden zogen ihr Geld von ihren UBS-Konten ab. Auch das Vertrauen der Banken untereinander sank – sie liehen sich gegenseitig kein Geld mehr. Die Folge: Die UBS drohte zu kollabieren. Dies zu verhindern. Bund und Nationalbank halfen der Grossbank mit 60 Milliarden Franken.
Der Staat muss eingreifen können
Danach war klar: Die Schweiz soll nie mehr eine Grossbank retten müssen. Nie mehr soll eine Bank «too big to fail» sein, damit sie – im Falle eines Konkurses – nicht die ganze Schweizer Volkswirtschaft mit in den Abgrund reissen würde.
Die Bankenregulierung wurde verschärft. Die Grossbanken haben ihr Geschäftsmodell angepasst, Sicherheiten eingebaut. Sie müssen Notfallpläne aufweisen. Reicht das? Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz sagt im Magazin «Trend» auf Radio SRF 4: «Es ist falsch zu sagen, die Banken werden es schon richten. Das ist mir zu wenig. Bei ‹too big to fail› geht es um nationale Interessen, um die schweizerische Volkswirtschaft.» Für ihn sei klar, dass «der Staat auf dem Fahrer- und nicht auf dem Beifahrer-Sitz unterwegs sein muss».
Es braucht laut Kunz ein gemeinsames Organ aus Nationalbank und eidgenössischer Finanzmarktaufsicht (Finma). Dieses hätte im Bereich «too big to fail» das Sagen, sie müsste im Falle einer schweren Krise die Regie übernehmen.
Internationales Konkursrecht? Unmöglich
Kunz, Wirtschaftsprofessor Manuel Ammann und Ökonom Rudolf Strahm sind sich einig, dass die Schweiz noch längst nicht am Ziel ist. Ammann sagt gar, dass die Gefahr, nochmals eine Bank retten zu müssen, kleiner, aber nicht gebannt ist. «Im Ernstfall ist man heute eigentlich nicht viel weiter als 2008.»
Es brauche sowohl im Inland wie auch im Ausland weitere Massnahmen, um das Problem «too big to fail» zu lösen, sagen die Experten. Auf globaler Ebene ist von einem internationalen Konkursrecht die Rede. Doch Wirtschaftsrechtsprofessor Kunz nennt dies eine Illusion. «Das wird es nicht geben.» Nationale Interessen oder Egoismen stünden dem im Wege.