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Schweiz Ausgewogene Gripen-Berichterstattung in der Rundschau

Das Schweizer Fernsehen hat in seiner umstrittenen Rundschau-Sendung über den Gripen korrekt berichtet und nicht gegen die Konzession verstossen. Das hat nun in zweiter Instanz die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) entschieden.

Einen Monat vor der Abstimmung über den Gripen-Kampfjet, in diesem Frühling, widmete sich auch die Rundschau des Schweizer Fernsehens der heftigen Debatte über die Beschaffung der Kampfflugzeuge.

Zu Beginn strahlte die Rundschau einen kontroversen Filmbericht aus und sprach danach in einem Interview mit Verteidigungsminister Ueli Maurer als Studiogast. Maurer reagierte in dem Interview zunehmend emotional und verärgert über den Film und griff den Moderator an, der seiner Meinung nach einseitig die Sichtweise der Gripen-Gegner vertrete.

Sandro Brotz
Legende: Der Rundschau-Moderator habe seinem Gast den nötigen Respekt entgegengebracht, meint die Ubi. Keystone/Archiv

Beide Seiten zum Zug gekommen

Die Sendung führte zu einer grossen Zahl von Beschwerden; über hundert Zuschauerinnen und Zuschauer meldeten sich beim SRG-Ombudsmann. Dieser wies die Beschwerden aber ab, mit der Begründung, die Sendung als Ganzes sei sachgerecht und nicht einseitig gewesen.

Dieser Meinung hat sich nun auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) angeschlossen. Sie war mehrheitlich der Meinung, die Sendung habe auch den erhöhten Sorgfaltspflichten entsprochen, wie sie für die SRG vor Wahlen und Abstimmungen gelten. Beide Lager seien zum Zug gekommen.

Das Interview mit Bundesrat Maurer sei zwar konfrontativ, aber korrekt geführt worden. Denn im Unterschied zu einem Streitgespräch, wo der Moderator als neutraler Vermittler auftrete, müsse er in einem Interview mit einem Gast die Argumente der Seite vertreten, welche nicht anwesend sei.

Kritik am Filmbericht

Demgegenüber kritisierten zwei UBI-Mitglieder den Filmbericht: Der auftretende deutsche Experte sei kein Fachmann für Rüstung, sondern für Abrüstung. Also sei er nicht neutral, sondern klar ein Kampfjet-Gegner.

Und auch der in dem Film gezogene Vergleich mit den kleineren Luftwaffen von Ungarn, Tschechien und Österreich sei einseitig gewählt worden: Es gebe auch andere kleine Länder wie die Niederlande, welche grössere Luftwaffen als die Schweiz hätten.

Die Mehrheit der UBI-Mitglieder folgte dieser Argumentation aber nicht und wies die Beschwerde mit 7:2 Stimmen ab. Das Urteil kann nun noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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