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Eine in Kreuzlingen abgewiesene bulgarische Familie von Asylsuchenden wird auf dem Flughafen Zürich-Kloten von Polizisten bis ins Flugzeug begleitet, das sie nach Bulgarien zurückbringt, am 30. Oktober 2002. (keystone)
Legende: Fesselungen sind zulässig. Aber nur, wenn Begleiter dadurch vor erheblichen Gefahren geschützt sind, findet die NKVF. Keystone

Schweiz Ausschaffungsflüge für Asylsuchende könnten besser laufen

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) kommt zum Schluss: Bei den von der Schweiz organisierten Ausschaffungsflügen für Asylsuchende könnte einiges besser laufen. Den Finger legt die Kommission vor allem auf die Vollfesselungen.

Bei den von der Schweiz organisierten Ausschaffungsflügen für Asylsuchende gibt es noch Verbesserungspotenzial. Zu diesem Schluss kommt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF).

Die NKVF hat unter anderem die begleiteten Ausschaffungsflüge zwischen Mai 2013 bis April 2014 genau unter die Lupe genommen. In dieser Zeit wurden 26 beobachtete Zuführungen (Begleitung zum Flugzeug) und 52 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg von der Schweiz aus organisiert.

Vollfesselungen ohne ersichtlichen Grund?

Die Kommission hat in ihrem Bericht verschiedene Empfehlungen an die Behörden des Bundes und der Kantone formuliert. Sie wünscht sich insbesondere die Vollfesselungen zu überdenken und auf ihre Verhältnismässigkeit zu überprüfen. Die NKVF kritisiert vor allem den «vorbeugenden» Einsatz solcher Fesselungen.

Die Vollfesselung wurde in der besagten Zeit nur bei besonders renitenten Personen angewendet wurde. Trotzdem stellt die Kommission in einzelnen Fällen fest: Die Fesselungen kamen ohne ersichtlichen Grund auch vorbeugend zum Zug.

Eine Vollfesselung ist nach Ansicht der NKVF nur dann verhältnismässig, wenn sie die Polizeibegleiter vor einer erheblichen Gefahr schützen – wenn etwa eine rückzuführende Person heftigen körperlichen Widerstand leistet.

Die Behörden argumentieren, diese Fesselungen würden eingesetzt «um Angriffe oder Selbstverletzungen zu verhindern». Die Vollfesselung sei dabei meist temporärer Natur. Sie werde wieder reduziert oder ganz aufgehoben, sobald sich die betroffene Person beruhigt habe und ein Sicherheitsrisiko ausgeschlossen werden könne.

Empfehlungen der NKVF schwer umsetzbar

Der Fachausschuss «Rückkehr und Wegweisungsvollzug» des Bundesamts für Migration (BFM) nimmt in seiner Stellungnahme zum Bericht «mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die polizeilichen Begleitpersonen ihre Aufgaben im Rahmen der Rückführungen in der Regel kompetent und routiniert erfüllen».

Gleichzeitig macht der Ausschluss deutlich, dass die Empfehlungen der NKVF manchmal schwierig umzusetzen seien. Die Diskussionen rund um die Fesselungen bei Ausschaffungsflügen illustriere das Problem.

Andere Empfehlungen der NKVF wollen die Behörden unmittelbar umsetzen. Beispielsweise liege es auch im Interesse der Behörden, die unterschiedlichen Praktiken der Kantone bei der Anhaltung und Zuführung von Rückzuführenden zu vereinheitlichen, sagte der Fachausschuss. Die kantonalen Justizdirektoren haben hierzu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Voraussichtlich im Sommer werden die ersten Resultate vorliegen.

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