Die meisten Kantone nehmen Asylsuchende in Haft, sobald feststeht: Die Menschen müssen zurück in einen anderen Dublin-Staat. Sie werden in Ausschaffungshaft genommen, damit sie nicht untertauchen.
Nun aber hat die EU diese Haft in der neuen Dublin-Verordnung auf höchstens sechs Wochen begrenzt. Ist die Frist abgelaufen, kommen die Asylsuchenden frei. Die Regelung gilt auch für die Schweiz – die Kantone aber wollen sie nicht hinnehmen. Marcel Suter, Präsident der Vereinigung kantonaler Migrations-Behörden, sieht die Neuerungen kritisch: «Die Dublin-Rückführungen begannen nun zu funktionieren. Wir fürchten jetzt, dass wir Rückschläge in Kauf nehmen müssen.»
«Untertauchen wird fast zur Praxis»
Konkret befürchten die Kantone, dass ausgerechnet schwierige, unkooperative Asylsuchende profitieren würden – bei ihnen braucht es häufig mehrere Anläufe für eine Rückschaffung und die Vorbereitungen dauern länger. Die Sechs-Wochen-Frist sei da zu kurz, sagt Suter. «Personen, die sich unkooperativer verhalten und sich einer Rückführung wiedersetzen, werden es einfacher haben, eine Haftentlassung zu erwirken. Die Kantone befürchten nun, dass ein Untertauchen fast zur Praxis wird.»
Die EU verschärft auch die Bedingungen dafür, dass ein Staat Asylsuchende überhaupt in Ausschaffungshaft nehmen darf. Die Kantone müssten künftig nachweisen, dass die Gefahr besteht, ein Asylsuchender tauche unter. Auch das wollen die Kantone nicht hinnehmen. Sie befürchten, dass sie künftig jeden zehnten Dublin-Häftling vorzeitig freilassen müssen. Letztes Jahr hat die Schweiz mehr als 4500 Menschen in andere Dublin-Staaten zurückgeschickt, die allermeisten nach Italien.
Für die Kantone wird das Ziel verfehlt
Die EU will mit ihren neuen Regeln das Dublin-Prozedere beschleunigen und straffen. Im Gegenteil, sagen die Kantone. Diese Reform führe dazu, dass mehr Asylsuchende untertauchten. Susanne Bolz von der Flüchtlingshilfe allerdings teilt diese Befürchtung nicht. Wenn man sich vernünftig um die Betroffenen kümmere und im Dublin-Verfahren auch ihre Bedürfnisse abkläre, könne man dem vorbeugen, dass Menschen einfach untertauchten, ist Bolz überzeugt.
Zudem: Viele Menschen hätten gute Gründe sich gegen eine Rückschaffung zum Beispiel nach Italien zu wehren. Denn dort seien die Zustände im Asylwesen katastrophal.
Abkommen mit Brüssel ist in Gefahr
Doch Rückschaffungen nach Italien sind erlaubt und die Kantone wollen und müssen sie durchführen. Für Kantonsvertreter Marcel Suter ist klar: Der Bundesrat dürfe die neuen EU-Regeln nicht akzeptieren. Im Bereich der Haftfristen sei es sicher möglich, noch etwas zu erwirken.
Im Prinzip aber muss die Schweiz die neuen Dublin-Regeln übernehmen – sonst steht das ganze Abkommen mit Brüssel auf der Kippe. So argumentiert auch der Bundesrat. Den Protest der Kantone aber wird er nicht einfach ignorieren können. Sibylle Siegwart vom Bundesamt für Migration formuliert es so: «Die Bedenken der Kantone sind auf ein offenes Ohr gestossen. Wir nehmen diese ernst. Darum prüfen wir auch, wie wir diese Probleme angehen können.» Eine Begleitmassnahme könne zum Beispiel sein, dass die Zusammenarbeit mit anderen Dublin-Staaten verstärkt werde.
Eine bessere Zusammenarbeit könnte Rückschaffungen beschleunigen, so die Hoffnung. Der Bundesrat muss die neuen Dublin-Regeln ins Parlament bringen. Es zeichnet sich eine heisse Debatte ab. Der Spielraum der Schweiz aber ist klein: Die neuen Regeln akzeptieren oder das Abkommen gefährden. Einen dritten Weg gibt es nicht.