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Schweiz Ausweitung der Ventilklausel: Droht nun Ärger?

Erwartungsgemäss hat die Anrufung der Ventilklausel für arbeitssuchende EU-Bürger in Brüssel Enttäuschung ausgelöst. Bestärkt das nun die EU in ihrer Absicht, die Beziehungen zur Schweiz von Grund auf zu überarbeiten?

Enttäuschung. Das bleibt bei der EU nach dem Ventilklausel-Entscheid des Bundesrates zurück. Die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton hat ihr Bedauern geäussert. Die Form der Mitteilung  – es handelt sich nur um eine knappe schriftliche Erklärung – deutet darauf hin, dass der Anrufung der Ventilklausel in Brüssel kein allzu grosses Gewicht beigemessen wird. Man weiss auch hier: Der Bundesrat will damit vor allem ein Zeichen nach innen setzen.

EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton.
Legende: Bedauert den Ventiklausel-Entscheid des Bundesrates: EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton. Keystone

Ashton weist aber ausdrücklich darauf hin, dass das Personenfreizügigkeits-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU dieses Jahr zum letzten Mal eine Anrufung der Klausel für EU-Bürger aus 25 EU-Staaten erlaubt – eine Absage wohl an die in der Schweiz verbreitete Idee, die Klausel zu verlängern.

Scharmützel bahnt sich an

Und: Ashton stellt einmal mehr die Art und Weise infrage, wie die Schweiz das Abkommen interpretiert. Nach Ansicht der EU darf die Schweiz die Klausel nur anrufen, wenn die Zahl der Arbeitssuchenden aus 25 EU-Staaten gesamthaft stark angestiegen ist. Die Schweiz hingegen beruft sich bei der Anrufung der Klausel auf zwei Statistiken: Einerseits auf den starken Anstieg der Arbeitssuchenden aus den 17 alten EU-Staaten, also zum Beispiel Deutschland. Andererseits auf den Anstieg aus den acht neueren osteuropäischen EU-Ländern, also zum Beispiel Polen.

Deshalb droht nun Ärger, denn: Aus den 25 EU-Staaten gesamthaft gesehen, sind im letzten Jahr womöglich nicht so viele neue Arbeitssuchende in die Schweiz gekommen, dass die Klausel angerufen werden dürfte. Es bahnt sich also womöglich ein weiteres Scharmützel zwischen Bern und Brüssel um die Auslegung eines bilateralen Abkommens an. Dass wiederum dürfte die EU in ihrer Absicht bestärken, die Beziehungen zur Schweiz von Grund auf zu überarbeiten.

Ventilklausel als Symbol

Die EU beharrt auf einem Arrangement, das dem EWR gleichwertig ist, und darauf, dass man in einem Streitfall – wie zum Beispiel dem um die Anrufung der Ventilklausel – vor einen internationalen Gerichtshof ziehen kann. Kurz: Die Ventilklausel ist auch für Brüssel vor allem ein Symbol. Ein Symbol dafür, dass sich das Verhältnis zur Schweiz grundsätzlich verändern muss.

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