Autofahrer sollen sich in Zukunft nicht mehr ab dem 70., sondern erst ab dem 75. Altersjahr regelmässig einer medizinischen Untersuchung unterziehen müssen.
Die «Heraufsetzung des Alters für die periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer» hatte Nationalrat Maximilian Reimann (SVP/AG) im Sommer 2015 mit seiner parlamentarischen Initiative gefordert. Der Vorstoss war später von beiden Parlamentskammern angenommen worden.
Die Verkehrskommission des Nationalrates (KVF-N) hat nun die Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Demnach sollen Autofahrer nach 75 alle zwei Jahre von einem Vertrauensarzt auf ihre Fahrtüchtigkeit untersucht werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Februar 2017.
Diskriminierung oder Sicherheit?
Die Befürworter der Änderung argumentieren, mit der heutigen Regelung würden Senioren in der Schweiz gegenüber jenen in den Nachbarländern diskriminiert. In Deutschland, Frankreich und Österreich gebe es keine solche Untersuchung. Trotzdem verursachten ältere Menschen dort nicht mehr Unfälle als in der Schweiz.
Die Gegner wenden ein, dass dank der Untersuchungen verkehrsrelevante Beeinträchtigungen rechtzeitig erkannt werden könnten. Dies ermögliche es, die Mobilität älterer Menschen so lange wie möglich zu erhalten und Unfälle zu verhindern.
Eine Übergangsbestimmung soll sicherstellen, dass Personen, die sich im Alter von 74 Jahren nach bisherigem Recht einer Untersuchung unterzogen haben, nach neuem Recht erst mit 76 Jahren wieder aufgeboten werden.