Der als «Babyquäler» bekannt gewordene René O. bleibt verwahrt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und die Ansicht der Zürcher Justiz bestätigt, dass seine Gefährlichkeit mit Therapien innert fünf Jahren kaum deutlich verringert werden kann.
Der Mann war im Mai 1998 vom Zürcher Geschworenengericht unter anderem des mehrfachen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Das Gericht verhängte eine 17-jährige Zuchthausstrafe und ordnete die Verwahrung an.
1991 und 1992 hatte der heute 59-Jährige ein Baby und ein Kleinkind in abscheulichster Weise misshandelt und die Taten gefilmt. 1992 hatte er zudem einen 12-jährigen Knaben sexuell misshandelt.
Das Zürcher Obergericht kam im Juni 2012 zum Schluss, dass keine therapeutische Massnahme anzuordnen und die Verwahrung weiterzuführen sei. Laut den Richtern in Lausanne ist die Aufrechterhaltung der Verwahrung wegen der bestehenden Rückfallgefährlichkeit verhältnismässig.