Mitte Juli tritt auf dem Bau die so genannte Solidarhaftung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haften Erstunternehmer, wenn ihre Subunternehmer zu tiefe Löhne zahlen.
Der Bundesrat setzte die entsprechende Regelung nun in Kraft. Sie war im vergangenen Dezember vom Parlament verabschiedet worden – als weitere flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit mit der EU. Die Räte wollten damit Missbräuchen mit «Scheinselbstständigen» einen Riegel schieben, die auf Schweizer Baustellen zu spektakulären Fällen von Tieflöhnen von wenigen Euro pro Stunde geführt hatten.
Mit Ausnahme
Künftig gilt: Wenn Lohn- und Arbeitsbedingungen auf einer Schweizer Baustelle nicht eingehalten werden, haftet der Erstunternehmer. Dies gilt für sämtliche Glieder einer Auftragskette, in denen Arbeiten von einer Firma an andere Firmen weitergegeben werden.
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Befreien kann sich der Erstunternehmer von der Haftung, wenn er sich bei der Arbeitsvergabe bei jedem Subunternehmer vergewissert, dass dieser die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält. Der Bundesrat legte nun fest, welche Dokumente vom Subunternehmen dafür nötig sind.