Fast 54 Millionen Dollar (rund 48 Millionen Franken) fordert die Familie von Hotel und Reiseveranstaltern an Schadenersatz. Die Klage sei vergangene Woche beim Bundesgerichtshof von Kalifornien eingegangen, berichtet die Zeitung «Malibu Times» weiter.
Vorwurf: Grobe Fahrlässigkeit
Beim Absturz des Ballons aus rund 50 Metern Höhe nach der Kollision mit einer Stromleitung war der amerikanische Unternehmer Grant Adamson zu Tode gekommen. Seine Frau Terry und die beiden Töchter Lauren und Megan wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Die Klage wirft dem Grand Hotel Park in Gstaad sowie den Reiseunternehmen Protravel International und Bucher Reisen grobe Fahrlässigkeit in verschiedenen Punkten und sogar widerrechtliche Tötung vor. Eine erste Anhörung ist auf den 20. Oktober angesagt.
Pilot unter Alkoholverdacht
Das Hotel sowie die Reiseanbieter hätten die Familie wiederholt der Sicherheit eines Ballonfluges versichert und ihn als ein «Muss» und «Bilderbuch-Erlebnis» angepriesen, wird die Klageschrift zitiert. Niemand aber habe die Sicherheit des Ballons und die Kompetenz des Piloten überprüft, heisst es in der Anklageschrift.
Die Klage wirft dem Hotel vor, einen unfähigen Piloten beschäftigt zu haben. Dieser habe in der Nacht vor dem frühmorgendlichen Flug Alkohol getrunken. Das zeige der Restalkohol, der nach dem Absturz noch im Blut des Ballonfahrers gefunden worden sei.
Das Grand Hotel Park bezeichnet das Ballon-Unglück in einer Mitteilung als «Tragödie». Weiter kommentiert das Hotel den Unfall wie auch die nun eingereichte Klage nicht; dies mit dem Verweis auf juristische Verfahren sowie die laufenden Untersuchungen der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle.
Stromleitung nicht gesehen
Laut den Anwälten erschien der Pilot zu spät am Startort und flog dann zu tief. Als Megan Adamson mit einem Schrei vor der Hochspannungsleitung warnte, habe der Ballonfahrer in die entgegengesetzte Richtung geblickt. Einem herbei eilenden Zeugen habe der Pilot am Unfallort gesagt: «Ich habe die Leitungskabel nicht gesehen.»
Gegen den Ballonfahrer, der sich beim Absturz auch verletzte, laufe in der Schweiz ein Verfahren wegen Totschlags, hält die Klage fest.