«Wir wollen verhindern, dass die internationalen Entwicklungen als Vorwand genommen werden, um das Bankkundengeheimnis auch für Personen in der Schweiz abzuschaffen», schreibt das Initiativkomitee in einer Mitteilung.
Deshalb soll in der Bundesverfassung der Schutz der finanziellen Privatsphäre verankert werden. Ohne Zustimmung der Betroffenen soll ausländischen Steuerbehörden keine Auskunft zu Kundendaten gegeben werden, insbesondere nicht zu direkten Steuern.
Ausnahmen könnten zum einen im Falle eines laufenden Strafverfahrens gegen die Kontoinhaber gemacht werden. Zum anderen dürften Informationen weitergegeben werden, wenn der begründete Verdacht auf Steuerhinterziehung, Bilanz- oder Urkundenfälschung besteht. Und auch wenn ein begründeter Verdacht auf vorsätzliche und fortgesetzte Hinterziehung eines grossen Steuerbetrags oder Beihilfe dazu vorliegt, sollen Konzessionen gemacht werden. Über das Vorliegen eines begründeten Verdachts müsse ein Gericht entscheiden.
Wann genau mit der Unterschriftensammlung begonnen wird, ist noch nicht klar. Derzeit werde noch am konkreten Initiativtext gefeilt, erklärte Reinhard Wegelin, Parteisekretär der SVP des Kantons Zürich.