Die Träger des Volksbegehren «Ja zum Schutz der Privatsphäre» dürfen mit der Unterschriftensammlung beginnen. Der Initiativtext ist im Bundesblatt veröffentlicht worden.
Mit der Initiative soll der Artikel 13 der Bundesverfassung zur Privatsphäre mit Bestimmungen zur «finanziellen Privatsphäre» ergänzt werden. Unterbunden werden sollen namentlich Auskünfte von Dritten wie Banken in steuerlichen Angelegenheiten. Geschützt werden sollen Personen und Gesellschaften in der Schweiz.
Status Quo schützen
Die Weitergabe von Bankdaten wäre nach dem Initiativtext bei direkten Steuern wie den Einkommenssteuern nur bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung mittels Urkundenfälschung (Steuerbetrug) möglich. Oder wenn «fortgesetzt ein grosser Steuerbetrag» hinterzogen wurde. Ob die Voraussetzungen für die Herausgabe erfüllt sind, müsste ein Gericht entscheiden.
Dem Initiativkomitee gehören Vertreter der SVP, FDP, CVP, Lega und der Jungfreisinnigen an. Die 18monatige Frist zur Einreichung der benötigten 100'000 Unterschriften läuft am 4. Dezember 2014 ab.