Das Gewässerschutz-Gesetz von 2011 sieht vor, dass 4000 Kilometer von 15'000 Kilometern fliessendes Gewässer in der Schweiz renaturiert wird. Dafür braucht es 2000 Hektaren Land.
Zu grosse Fläche, sagen die Bauern
Nochmals 20'000 Hektaren werden für Schutzzonen entlang der Bäche und Flüsse benötigt. Diese sogenannten Gewässerräume dürfen die Bauern nur noch schonend bewirtschaften – also mit weniger Dünger und Pestiziden. Für die Ertragsausfälle erhalten die Bauern 20 Millionen Franken.
Trotz des Millionenbetrags – den Bauern gehen die Renaturierungspläne zu weit. Die Gewässerräume seien zu gross dimensioniert, sagt Bauernverbandspräsident Markus Ritter. Die Bauern fühlen sich ob des Gesetzes betrogen. Deshalb haben sie mobil gemacht. Das passt den Fischern ganz und gar nicht.
Vertrauen in Politik angekratzt, sagen die Fischer
Denn bereits für das Gewässerschutzgesetz 2011 war die Berufsgruppe einen Kompromiss eingegangen. Sie hatten nach zähem Ringen ihre Volksinitiative «Lebendiges Wasser» über Bord geworfen.
«Natürlich ich habe mich innerhalb unseres Verbandes dafür eingesetzt, dass die Volksinitiative zurückgezogen wurde», sagt Roland Seiler, Präsident des Fischerei-Verbandes. «Ich komme mir nun wirklich dumm vor, wenn der Kompromiss nicht eingehalten wird.» Für die Fischer sei dies ein ernst zu nehmendes staatsrechtliches Problem. «Wir gingen davon aus, dass wir den Politikern trauen dürfen, dass der ausgehandelte Kompromiss eingehalten wird.»
Neuer Kompromiss erarbeitet
Zur Lösung des Streits rund um das neue Gewässerschutz-Gesetz haben die Behörden nun ein Merkblatt erstellt. Es ist noch nicht öffentlich. Doch Radio SRF liegt einem Entwurf vom April vor.
Demnach sollen rund 20'000 Hektaren rund um Schweizer Gewässer zum Schon-Land erklärt werden – so viel wie im Gesetz vorgeschrieben. Allerdings soll der Pestizid-Einsatz in diesem Gebiet gelockert werden.
Ob die Fischer solche Zugeständnisse machen werden, ist ungewiss. Ob der Kompromiss den Bauern weit genug geht, ebenso.