Betriebe, die Gemüse und andere landwirtschaftliche Produkte verarbeiten, müssen ihren Angestellten nur noch zwölf arbeitsfreie Sonntage pro Jahr gewähren. Der Bundesrat hat entschieden, die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit für diese Betriebe auszudehnen.
Die aktuelle Regelung sieht 26 freie Sonntage pro Kalenderjahr vor. Allerdings hat der Bund den Betrieben seit einigen Jahren eine Globalbewilligung erteilt, die es erlaubt, die Anzahl der freien Sonntage auf zwölf zu reduzieren. Diese Bewilligung läuft Ende Monat aus.
Zum Ausgleich zwei Tage hintereinander frei
Diese Praxis werde nun per 1. September ins ordentliche Recht überführt, teilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit. Die Änderung sei vom Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse-, und Kartoffelhandels (Swisscofel) gemeinsam mit den involvierten Sozialpartnern beantragt worden.
In den Wochen ohne freien Sonntag müssen die Angestellten entweder 47 Stunden am Stück frei erhalten oder zwei Mal mindestens 35 aufeinanderfolgende Stunden. Auch diese Regelung entspricht der bisherigen Praxis.
Nachfrage nach Frischprodukten gestiegen
Begründet wird die Ausdehnung der Sonntagsarbeit mit verändertem Konsumverhalten und Produktionsmethoden. Die Arbeitsabläufe und die Nachfrage der Konsumenten nach Frischprodukten hätten sich in den letzten Jahren geändert, heisst es im erläuternden Bericht.
Wegen neuer Produktionsmethoden und der Internationalisierung des Handels gebe es keine saisonalen Reifezeiten mehr. Viele Obst- und Gemüsesorten würden zu jeder Jahreszeit geerntet und angeboten.