Paris hat Bern nie konkret benachrichtigt, die in der Schweiz pauschal besteuerten französischen Staatsangehörigen würden nun in der Heimat vermehrt zu Kasse gebeten. «Wir haben das sehr bedauert», stellt Mario Tuor, Sprecher im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, gegenüber SRF fest und doppelt nach: «Normalerweise informiert man sich über solche Schritte.»
Paris kündigte Überprüfung des Abkommens an
Tuor räumt zugleich ein, dass der Entscheid nicht überraschend komme. So habe Frankreich im letzten Jahr auf technischer Ebene die Absicht erwähnt, den Spielraum im Doppelbesteuerungsabkommen zu überprüfen. Auch sei bekannt, dass die Franzosen mit dem System der Pauschalbesteuerung in der Schweiz Mühe bekundeten und es als Mittel zur Steuerflucht kritisierten. Die Schweiz sehe dies anders.
Der SIF-Sprecher erinnert zugleich daran, dass der Kampf gegen Steuerflucht international generell zugenommen habe. Diesbezüglich liefen auch Bemühungen seitens der Schweiz. «Wir sind aber daran, das Problem gemeinsam anzugehen und nicht durch unilaterale Massnahmen.»
Neue Rechtslage
Die Schweiz will nun die neue Rechtslage genau analysieren, wie sie durch das per 1. Januar eingeführte Gesetz entstanden ist. Unabhängig von der Zahl der Betroffenen mit einem zusätzlichen Erwerbseinkommen in Frankreich gehe es nun vor allem um den Umgang mit der neuen Lage, betont Tuor.
Es zeige sich diesbezüglich, wie nötig der strukturierte Dialog in Steuersachen sei, den die damalige Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf mit Präsident Hollande vereinbart habe. Verschiedene Treffen mit verschiedenen Gremien seien am Laufen. «Im Rahmen dieses Prozesses gibt es nun ein Thema mehr, das wir diskutieren und zu dem wir hoffentlich auch eine einvernehmliche Lösung finden können», sagt Tuor.