Die Schweiz und Australien wollen den automatischen Informationsaustausch vorantreiben. Sie haben dafür in Canberra eine entsprechende gemeinsame Erklärung unterzeichnet, wie das Finanzdepartement mitteilte.
Mit dem automatischen Informationsaustausch soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Es handle sich um die erste Erklärung dieser Art, welche die Schweiz mit einem Partnerstaat abschliesse.
Verhandlungen mit weiteren Staaten laufen
Neben der EU und den USA verhandelt die Schweiz mit einzelnen weiteren Ländern über den Informationsaustausch. Voraussetzung sind etwa enge Wirtschaftsbeziehungen und mögliche Regularisierungen für Steuerpflichtige. Australien entspreche diesem Profil, heisst es in der Mitteilung.
Die beiden Länder wollen die notwendigen Daten ab 2017 erheben und ab 2018 austauschen. Zuvor gelte es, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. So wird das EFD eine Vernehmlassungsvorlage vorbereiten. Das Parlament muss den entsprechenden Bundesbeschluss noch genehmigen.
Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister
Die Erklärung hält fest, dass beide Länder über ausreichende Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen verfügen. Australien stellt zudem ein Regulierungsverfahren für seine Steuerpflichtigen bereit und ist willens, über eine Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister zu diskutieren.
Rechtlich gesehen basiert der Informationsaustausch auf dem internationalen Standard, den die OECD entwickelt hat. Anlässlich des Global Forums vom vergangenen Oktober in Berlin haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und dem ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.