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Schweiz Berset will Milliardenloch in der AHV verhindern

Tieferer Umwandlungssatz für Renten, höheres Rentenalter für Frauen und höhere Mehrwertsteuer. Diese und weitere Massnahmen will Bundesrat Alain Berset in der Reform der Altersvorsorge 2020 umsetzen. Er will einen AHV-Fonds statt ein «AHV-Loch».

Sozialminister Alain Berset will den Umwandlungssatz für Renten von 6,8 auf sechs Prozent senken, das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 anheben und die Mehrwertsteuer um maximal zwei Prozentpunkte erhöhen. Diese Details zu den bereits bekannten Eckwerten der Rentenreform hat der Bundesrat am Freitag verabschiedet.

Diese Reformen sind nach Ansicht Bersets unumgänglich. «Das Rentenniveau muss erhalten bleiben, in der 1. sowie in der 2. Säule», sagt er gegenüber der «Tagesschau».

Die Leitlinien zur Reform Altersvorsorge 2020 hatte der Bundesrat bereits im November letzten Jahres verabschiedet. Nun legte er die Details dazu vor.

Senkung des Umwandlungssatzes

Beispiel für Umwandlungssatz

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Wenn ein Arbeitnehmer 400'000 Franken in seine Pensionskasse einbezahlt hat, so erhält er nach der Pensionierung mit dem aktuellen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine jährliche Rente von 27'200 Franken. Wird der Umwandlungssatz auf 6,0 Prozent gesenkt, so schrumpfen die Renten in dem Fall pro Jahr um 3200 Franken.

Brisantester Punkt ist die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf sechs Prozent innerhalb von vier Jahren. Damit die Mindestrenten nicht sinken, sollen sich Arbeitnehmer künftig frühestens mit 62 und nicht mehr mit 58 Jahren pensionieren lassen können.

Eine weitere Massnahme ist die sogenannte Flexibilisierung: Personen mit tiefen und mittleren Einkommen (Jahreseinkommen bis zu 50'000 oder 60'000 Franken), werden ihre Rente ohne oder mit einer reduzierten Kürzung vorbeziehen können. Vorausgesetzt, sie haben bereits mit 18, 19 und 20 Jahren AHV-Beiträge bezahlt. Diese Regelung kommt vor allem Frauen zu Gute.

Zur Diskussion steht auch, dass Junge früher als mit 25 Jahren mit dem Sparen beginnen. Frauen sollen künftig erst mit 65 und nicht wie bisher mit 64 Jahren in den Ruhestand treten. Dieser Plan Bersets war bereits bekannt.

Höhere Mehrwertsteuer

Damit die Höhe der AHV-Renten nicht angetastet werden muss, schlägt der Bundesrat eine zusätzliche Finanzierung über die Mehrwertsteuer vor: Sie soll schrittweise um maximal zwei Prozentpunkte erhöht werden.

Ansetzen will der Bundesrat überdies bei den Hinterlassenenrenten. Er will die Waisenrenten erhöhen und im Gegenzug die Renten von Witwen mit Kindern kürzen. Die Zahlungen an kinderlose Witwen sollen ganz gestrichen werden.

Ohne Reform: «AHV-Loch» statt AHV-Fonds

Würde man keine AHV-Reform durchbringen, dann gäbe es statt dem AHV-Fonds ein riesiges «AHV-Loch». «Wenn nichts passiert, haben wir im Jahr 2030 eine Finanzierungslücke von neun Milliarden Franken – pro Jahr!», betont Sozialminister Berset.

Debatte kann beginnen

Auf die Frage, wie er die Linke – die bereits Widerstand angekündigt hat – von diesen Plänen überzeugen wolle, empfahl Berset, diese Frage an die SP und die Gewerkschaften zu richten.

Er gab ferner zu bedenken, dass die Einzelheiten erst jetzt vorlägen. Es sei schwierig, etwas zu beurteilen, bevor man es kenne. Er habe in den vergangenen Tagen sehr viele Dinge gelesen, die «ein wenig falsch bis ganz falsch bis krass falsch» gewesen seien. «Jetzt ist das Paket auf dem Tisch, jetzt können wir mit der

Debatte beginnen.»

Der Bundesrat müsse alles tun, um eine Mehrheit für die Reform zu gewinnen. Dass die Lösung ausgewogen sei, zeige ein Blick auf die Maximalforderungen von links und rechts.

Bis Ende Jahr wird der Bundesrat einen Entwurf der Reform in die Vernehmlassung schicken.

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