Zum Inhalt springen

Schweiz Besserer Schutz für Anleger umstritten

Wer Finanzprodukte kauft, soll künftig besser geschützt sein. Ein Gesetz dazu ist seit längerem geplant. Jetzt hat das Finanzdepartement die Eckpunkte skizziert. Und schon zeigen sich Banken- und Versicherungsbranche skeptisch.

Börsenanzeige an einem Gebäude.
Legende: Die Banken- und Versicherungsbranche ist skeptisch wegen dem neuen Gesetz zum Schutz von Anlegern. Keystone

Ob Vermögensverwalter, Bank- oder Versicherungsberater: Sie alle sollen künftig den Kunden besser informieren müssen. Vor allem über die Risiken ihrer Finanzdienstleistungsprodukte. Erachten sie beispielsweise ein Geschäft als problematisch, müssten sie den Kunden darauf aufmerksam machen.

Solche generellen Neuerungen unterstütze man grundsätzlich, sagt Sindy Schmiegel, Sprecherin der Bankiervereinigung: «Damit wird einerseits das Ziel verfolgt, Anleger bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.» Andererseits solle für die Anbieter der Marktzugang in Europa und in andere Regionen möglich sein.

Beweislastumkehr ein Dorn im Auge

Die Bankiervereinigung ist jedoch unzufrieden. Grund ist die geplante Beweislastumkehr: Ist ein Kunde unzufrieden und prozessiert gegen eine Bank, müsste diese Bank künftig nachweisen, dass ihr Kundenberater sorgfältig und pflichtgemäss informiert hat.

Der Kunde dagegen müsste keine Beweise für ein Fehlverhalten der Bank vorlegen.  Schmiegel: «Wir sehen keinen Grund, die Beweislast generell umzukehren, und wir lehnen das in dem Moment auch strikt ab.» Es gebe keinen Grund, die Finanzdienstleistungsbranche anders zu behandeln als andere Dienstleistungsbranchen.

Ungenügender Kundenschutz

Für den Zürcher Bankenprofessor Martin Janssen sind die geplanten Ergänzungen aber nicht allzu revolutionär. Das meiste stehe doch schon heute im Obligationenrecht.

Noch sei der Kundenschutz aber teilweise ungenügend: Vor allem bei den Griechen hätten es die Kunden schwierig. «Und wir müssen in der Schweiz ausländische Kunden so beraten, wie die ausländischen Kunden eben auch im Ausland beraten werden», sagt er.

Es gebe in der EU eine Regel, wie die Kunden im Rahmen der Finanzmärkte beraten werden müssten. Janssen: «Und das will der Bundesrat im Wesentlichen nachvollziehen.»

Widerstand ist vorprogrammiert. Unzufrieden sind nämlich auch die Versicherer. Das vorgeschlagene Finanzdienstleistungsgesetz schiesse mit dem Einbezug von Versicherungsprodukten am Ziel vorbei. Die Kunden seien schon heute genügend geschützt. (basn;brut)

Meistgelesene Artikel