Der Bundeserat betonte, dass zurzeit kein Bedarf für einen solchen Armeeeinsatz im Zusammenhang mit der Migrationslage bestehe. Die Landesregierung wolle aber sicherstellen, dass ein solcher Einsatz nötigenfalls rasch angeordnet werden kann.
So muss das VBS nun dafür sorgen, dass bei Bedarf 2000 Angehörige der Armee für einen allfälligen Assistenzdienst im Zusammenhang mit der Migrationslage zur Verfügung stehen.
Zudem solle das VBS alle notwendigen Massnahmen treffen, damit im Fall eines schwerwiegenden Ereignisses ein zusätzliches Bataillon – rund 700 Soldaten – aufgeboten werden kann, um zusätzliche Bedürfnisse der zivilen Behörden abzudecken.
Personal vom Botschaftsschutz als weitere Reserve
Schliesslich wird das VBS ermächtigt, mit den zuständigen Polizeikorps Kontakt aufzunehmen. Und zwar im Hinblick auf einen allfälligen Einsatz von Milizsoldaten für den Schutz der ausländischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz. Damit könnte laut Bundesrat bei Bedarf Berufspersonal aus der Militärischen Sicherheit für einen Einsatz zugunsten des Grenzwachtkorps (GWK) freigemacht werden.
Klare Einsatzkriterien
Die gemeinsame Notfallplanung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sieht einen Armeeeinsatz zugunsten des Grenzwachtkorps wie folgt vor: Im Szenario 1 bei 10'000 Asylgesuchen innerhalb von 30 Tagen. Im Szenario 2 bei je 10'000 Asylgesuchen während dreier aufeinanderfolgender Monate.
Dabei müsste das GWK einen solchen Einsatz allenfalls beantragen, wenn erschwerende Faktoren wie zum Beispiel eine Terrorbedrohung in erheblichem Ausmass dazu kämen.
Solche Szenarien seien in der Schweiz bisher nie eingetreten, auch nicht während der sogenannten Kosovo-Krise, betonte die Landesregierung. Im Juni 1999 wurden rund 9600 Asylsuchende aus dem Kosovo verzeichnet. Im März 2016 gab es knapp 2000 Asylgesuche.