Zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub haben Bundesangestellte bereits auf sicher. Künftig können sie aber auch mehrere Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Voraussetzung ist, dass «keine triftigen betrieblichen Gründe» dagegen sprechen.
Ein entsprechendes Gesuch dürfen leibliche Väter, eingetragene Partner oder Partnerinnen sowie Väter, welche ein Kind adoptiert haben, stellen. So steht es in den Empfehlungen des Eidgenössische Personalamtes (EPA). Die Gesuche seien wohlwollend zu prüfen. Sprächen keine triftigen betrieblichen Gründe dagegen, solle der unbezahlte Urlaub gewährt werden. Die Empfehlungen wurden Anfang März durch die Konferenz der Personalverantwortlichen für das Bundespersonal genehmigt. Angeregt wurde die Änderung vom Personalverband.
Die Änderung sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Christof Jakob, Gewerkschaftssekretär beim Verband des Personals öffentlicher Dienste (vpod). Die Wirkung bleibe aber eingeschränkt auf jene, die genügend Mittel für die Finanzierung eines unbezahlten Urlaubs hätten.