Was passiert, wenn in der Schweiz lebensnotwendige Güter grossflächig ausfallen, wenn im Krisenfall plötzlich die Nachfrage nach wichtigen Gütern oder bestimmten Dienstleistungen steigt? Dann ist die Krisenvorsorge gefragt, geregelt im Landesversorgungsgesetz (LVG) von 1983.
Experten des Bundes haben nun überprüft, ob die Krisenvorsorge noch zeitgemäss ist. Im «Bericht zur wirtschaftlichen Landesversorgung 2009-2012» kommen sie zum Schluss, dass die Krisenpläne in den vergangenen Jahren laufend angepasst worden seien. Handlungsbedarf gebe es dennoch.
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Wichtige Unternehmen einbinden
Konkret fordern die Experten, die Abläufe zur Freigabe der Pflichtlager anzupassen. Zudem sollte ein vorsorglicher Beitrag zur Widerstandsfähigkeit der Versorgung geleistet werden.
Konkret betreffe dies die Telekommunikation, die Logistik oder die Stromversorgung. Unternehmen dieser Branchen sollten «bereits heute dafür sorgen, dass sie auch unter krisenhaften Bedingungen handlungsfähig bleiben». Dazu sollen sie noch gezielter in die Krisenvorsorge der wirtschaftlichen Landesversorgung einbezogen werden.
Der Bundesrat selbst will das LVG nun anpassen. Eine Vernehmlassung soll Anfang 2013 stattfinden.