Kompliziert, veraltet, zu teuer: Die Kantone möchten die Brandschutzvorschriften aus dem Jahr 2005 total revidieren. In monatelanger Arbeit hat die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ein neues Regelwerk ausgearbeitet. Es soll ab nächstem Jahr gelten.
Das bisherige Sicherheitsniveau soll beibehalten werden. Doch mit zahlreichen Vereinfachungen will man die Baukosten im Brandschutzbereich um 10 bis 20 Prozent reduzieren, sagt der Leiter des Geschäftsbereichs Brandschutz, René Stüdle. Zudem sei es dank der neuen Vorschriften möglich, die Nutzfläche bezogen auf die Arealfläche stark zu erhöhen. «Ein verdichtetes Bauen vom Brandschutz her ist in Zukunft möglich.»
Doch das gefällt dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gar nicht. Was die VKF da plane, verstosse im Bereich der industriellen Gebäude gegen das geltende Arbeitsrecht, hält das Seco in einem Brief an die Kantone fest. «Wir haben vom Arbeitsgesetz her einen Auftrag, den Arbeitnehmerschutz in industriellen Gebäuden sicherzustellen», sagt Ressortleiter Valentin Lagger. Deshalb könne man die geplanten Änderungen nicht tolerieren.
Streit um Länge des Fluchtwegs entbrannt
Laut Lagger stehen die Änderungen im Widerspruch zu dem, was der Bund als Minimalanforderungen beim Bau von industriellen Gebäuden definiert hat. Konkret stört sich das Seco daran, dass die neuen Vorschriften beim Bau eines Gebäudes weniger Treppenhäuser oder weniger breite Türen verlangen.
Vor allem aber passt dem Seco nicht, dass die Bestimmungen über die maximale Länge der Fluchtwege in einem Raum gelockert werden sollen. In einem industriellen Gebäude, wo es Maschinen oder explosive Stoffe gebe, sei das ein Problem, sagt Lagger: «Es ist eben nicht genau dasselbe, ob man Brandschutz macht für ein normales Gebäude wie zum Beispiel ein Kino, oder ob man Brandschutz macht für ein industrielles Gebäude.»
Bei der VKF hat man für diese Kritik kein Verständnis. Fachmann Stüdle verweist auf eine Studie der ETH, welche die Bedenken des Seco widerlege: «Das Kriterium, damit sich eine Person retten kann, ist die rasche Erkennung eines Brandes.» Da sei es nicht massgebend, ob der Gehweg 15 oder 35 Meter lang ist.
Baldiger Kompromiss nicht ausgeschlossen
Die Positionen sind verhärtet. Das Seco habe die VKF «zum wiederholten Male» auf die Divergenzen hingewiesen, erklärte der Bundesrat kürzlich leicht genervt in seiner Antwort auf eine Frage aus dem Nationalrat. Die VKF spricht von «sehr schwierigen Verhandlungen» mit dem Seco, die nun schon über zwei Jahre dauerten.
Komme keine Einigung zustande, gälten für industrielle Gebäude weiterhin die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, betont das Seco. Damit aber würden künftig für 15 bis 20 Prozent aller Gebäude strengere Vorschriften bestehen als für alle anderen, bedauert Stüdle von der VKF: «Das wird vor allem ein Problem sein für die Architekten, für die Ersteller der Anlagen. Und dann auch im Vollzug.»
Doch nachdem Radio SRF auf den Streit um die Fluchtwege aufmerksam geworden ist, ergreift das Seco die Flucht nach vorn. Lagger zeigt sich neuerdings kompromissbereit: «Wir werden die Divergenzen nochmal ganz detailliert analysieren und schauen, ob man die entsprechende Verordnung, das ist die Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz, punktuell anpassen könnte.» Die erhitzten Gemüter beim Thema Brandschutz scheinen sich langsam abzukühlen.