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Ein Luchs bei Nacht im Schnee auf einer Waldlichtung von der Seite fotografiert.
Legende: Ein im Kanton Aargau von einer Fotofalle geblitzter Luchs. Solche Apparate sollen legal bleiben. Keystone

Schweiz Bund will Fotofallen für Jagd verbieten

Immer mehr Jäger stellen in der Natur Fotofallen auf, etwa um die Wanderbewegungen von Wildschweinen zu beobachten. Werden dabei auch Personen fotografiert, verstösst dies gegen den Datenschutz. Der Einsatz der Kameras soll deshalb verboten werden.

Mit dem Schnappschuss zum Abschuss: Fotofallen werden in der Schweiz immer häufiger zu Jagdzwecken eingesetzt. Der Bundesrat spricht von einer «rasanten Entwicklung» in Jägerkreisen. Die Geräte, die schon für ein paar hundert Franken bei spezialisierten Händlern oder im Internet zu kaufen sind, hängen immer häufiger geschickt getarnt an Bäumen, um Wild aufzuspüren.

Datenschützerisch sehr heikel

Das macht den Behörden Sorgen, wie Reinhard Schnidrig erklärt. Er ist Chef der Sektion Jagd im Bundesamt für Umwelt. Denn: «Diese Fotos können datenschützerisch sehr, sehr heikel sein.» Es sei nicht auszuschliessen, dass mit diesen Fotofallen auch Menschen fotografiert werden.

Die Jäger sind sich der Problematik bewusst. Der Verband Jagd Schweiz hat schon im Januar des letzten Jahres seine Mitglieder in einem Merkblatt darauf aufmerksam gemacht. Darauf habe man den Mitgliedern empfohlen, die Wildkameras so zu installieren, dass keine Personen aufgenommen werden können, sagt Verbandspräsident Hanspeter Egli.

Bundesrat will Verbot von Fotofallen für Jagdzwecke

Doch diese Empfehlung genügt den Bundesbehörden nicht mehr. Der Bundesrat möchte durchgreifen, wie er in der Antwort auf einen Vorstoss aus dem Parlament ankündigt. Die Regierung wolle, dass bei nächster Gelegenheit der Einsatz für jagdliche Zwecke so weit wie möglich verboten werde, sagt Schnidrig vom Bundesamt für Umwelt.

Konkret sollen Fotofallen in die Liste in Artikel 2 der Jagdverordnung aufgenommen werden. Dort werden alle Hilfsmittel und Methoden aufgezählt, die bei der Jagd nicht verwendet werden dürfen.

Für Forschungszwecke weiterhin erlaubt

Egli von JagdSchweiz findet das daneben. Heutzutage würden im grossen Stil Webcams eingesetzt, auf Skipisten seien mittlerweile Kameras auf Helmen gang und gäbe, sagt er. Auf solchen Bildern seien viel mehr Menschen zu erkennen als auf Fotofallen im Wald, wo seiner Ansicht nach das Problem noch am geringsten sei.

Zu Forschungszwecken soll das Aufstellen von Fotofallen übrigens erlaubt bleiben. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt werden zurzeit Luchse mit solchen Kameras überwacht.

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