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Schweiz Bund will nicht für entführte Touristen haften

Reisen kann gefährlich sein. Wer in Krisengebiete fährt, tut gut daran, die Empfehlungen des Aussenministeriums zu beachten. Sonst könnte es sein, dass der Bund nicht mehr uneingeschränkt hilft. So jedenfalls sieht es der Entwurf des neuen Auslandschweizergesetzes vor.

Es hätte eine Traumreise werden sollen und wurde ein Drama: Im Sommer 2011 fiel in Nord-Pakistan ein junges Paar aus der Schweiz einer Gruppe Taliban in die Hände. Es folgten acht lange Monate Geiselhaft. Als die beiden am 15. März des letzten Jahres endlich frei kamen, war die Freude gross – auch bei Bundesrat Didier Burkhalter.

Aber der Aussenminister schlug damals auch nachdenkliche Töne an, denn die Unvorsichtigkeit der beiden Abenteurer hatte die Behörden viel Arbeit und Geld gekostet: «Es sind Regionen in der Welt, in denen Entführungen fast eine Industrie geworden ist. Es ist vor allem eine Selbstverantwortungsfrage, und was den Staat angeht, müssen wir jetzt auch prüfen, wie weit er sich engagieren soll in solchen Fällen.»

Der Bund haftet nicht

Wer sich trotz Warnungen in Gefahr begibt, soll im Fall der Fälle auch dafür bezahlen müssen. So steht es jetzt auch im Entwurf zum neuen Auslandschweizergesetz: «Der Bund kann Personen, die im Ausland Opfer einer Entführung oder Geiselnahme geworden sind, Beistand leisten.»

Aber, es heisst auch: «Der Bund haftet nicht, wenn die betroffene Person Empfehlungen des Bundes missachtet oder sich auf andere Weise fahrlässig verhalten hat.»

Höchste Zeit, dass das festgeschrieben wird, findet SVP-Ständerat Peter Föhn: «Es kann doch nicht sein, dass Personen sich auf Kosten der Steuerzahler Abenteuer leisten, und dann vom Bund gerettet werden müssen.»

Auch alle anderen Mitglieder der vorbereitenden Kommission stimmten zu. Obwohl Reisen auch abseits der gewohnten Routen und in ungewöhnlichere Gegenden weiter möglich sein sollten, findet der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli: «Es ist richtig, dass diese Leute, welche sich im Ausland befinden, Verantwortung tragen müssen.» Ob die Formulierung so nun zum Gesetz erhoben werde, werde sich weisen.

Keine rückwirkende Kostenübernahme

Die Vernehmlassung dauert noch bis Ende August. Wie auch immer das Auslandschweizergesetz dann herauskommt, die bisherigen Entführungsopfer müssen sicher nichts an ihre Rettung bezahlen. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht vorgesehen.

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