Der Bundesrat will nicht, dass der Bund künftig die Kosten für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene während der ersten zehn Jahre übernimmt. Er beantragt beim Parlament deshalb, eine Motion des Aargauer FDP-Ständerats Philipp Müller abzulehnen.
Der Vorstoss hat jedoch gute Chancen: Mehr als die Hälfte der Ständeräte haben ihn mitunterzeichnet. Müller fordert, dass der Bund die ersten zehn Jahre die vollen Kosten übernimmt, statt sich wie heute nur während der ersten fünf bis sieben Jahre zu beteiligen. Die Kantone sollen dann zahlen müssen, wenn sie die Integration vernachlässigen oder Ausschaffungen zu wenig konsequent vollziehen.
Gewalt und Konflikte führe zu höheren Zahlen
Müller spricht von einem «Verursacherprinzip». Es brauche finanzielle Anreize, damit der Bund die Möglichkeiten für eine restriktive Anerkennungs- und Aufnahmepraxis ausschöpfe. Durch die heutige «grosszügige Bundespraxis» bei der Anerkennung von Flüchtlingen kämen enorme Kosten auf die Kantone und Gemeinden zu.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort indes fest, dass der Bund für die Zahl von Schutzberechtigten nicht verantwortlich sei. Wer Schutz bekomme, sei keine politische, sondern eine rechtliche Frage. Grund für steigende Zahlen sei die Zunahme von Konflikten und Gewalt in den Herkunftsstaaten.
Weiter schreibt der Bundesrat, Kantone würden schon heute finanziell belohnt, wenn sie vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge möglichst rasch in den Arbeitsmarkt integrierten. Anpassungen schliesst er jedoch nicht aus.
Der Bund sei bereit, anhand der Daten, die derzeit von den kantonalen Sozialdirektoren erhoben würden, die Situation zu analysieren, heisst es in der Antwort weiter. Dabei würden auch Vergütungsmodelle geprüft, die weitergehende Anreize für die Integration vorsähen. Eine längere Kostenerstattungspflicht für den Bund dagegen würde die Integrationsbemühungen der Kantone unterlaufen.
Bundesrat erinnert an angespannten Bundeshaushalt
Der Bundesrat erinnert auch an die angespannte Lage des Bundeshaushalts - und daran, dass das Parlament im Rahmen der Beratungen zum revidierten Asylgesetz Anträge für eine Verlängerung abgelehnt hatte.
Vorgesehen ist im neuen Asylgesetz, dass Kantone, die ihre Vollzugsaufgaben mangelhaft erfüllen, die finanziellen Folgen tragen müssen. Das bedeutet, dass der Bund den Kantonen für Personen, die sie hätten ausschaffen müssen, keine Pauschalen mehr ausrichtet. Diese Bestimmung tritt Anfang Oktober in Kraft.