Zum Inhalt springen

Schweiz Bundesanwalt Lauber fordert effizientere Rechtshilfe

Die Bekämpfung der Korruption ist eine Priorität der Bundesanwaltschaft. Fälle, bei denen Despotengelder über den Schweizer Finanzplatz flossen, sind besonders zeitintensiv. Die Erwartungshaltung der Geschädigten ist gross. Bundesanwalt Michael Lauber möchte die Verfahren beschleunigen.

Ein Bild von Bundesanwalt Michael Lauber
Legende: Bundesanwalt Lauber: «Es gibt politische Drucksituationen». Keystone/Archiv

Allein aus dem Umfeld gestürzter arabischer Despoten sind 960 Millionen Franken in der Schweiz blockiert. «Das grösste Thema im Moment für uns ist die Erwartungshaltung», sagt Bundesanwalt Michael Lauber. «Seit diese Zahlen kursieren, ist es klar und verständlich, dass in diesen Ländern die Erwartungshaltung besteht: gebt uns so schnell wie möglich das Geld zurück. Aber wir sind im rechtsstaatlichen Verfahren in der Schweiz an die Bedingungen gebunden.»

Nach den Skandalen der 80er-Jahre hat sich die Schweiz die sogenannte Lex Duvalier gegeben. Sie erlaubt es gescheiterten Staaten, an die Gelder ihrer gestürzten Potentaten heranzukommen.

Lex Duvalier nur für gescheiterte Staaten

Länder wie Tunesien oder Ägypten sind aber keine gescheiterten Staaten. Für sie gilt die Lex Duvalier nicht. Die geschädigten Länder müssen Konto für Konto nachweisen, dass die Gelder dort aus illegalen Handlungen herrühren.

Im Fall Tunesien beispielsweise gelte das normale rechtsstaatliche schweizerische und tunesische Verfahren. «Wenn man das ändern will, dann muss man das grundsätzlich überdenken. Ich denke das ist eine wichtige Diskussion die wir bald führen müssen.»

Die grossen Vermögen in der Schweiz seien zuerst wegen des Verdachts auf Geldwäscherei blockiert worden, sagt Lauber. «Man sieht dem Geld typischerweise nicht an, dass es korrupt ist. Sondern was auffällt ist Ungewöhnlichkeit.»

Es gibt bisher sehr wenige Verurteilungen wegen Korruption. Es vergeht viel Zeit, bis Unmengen von Finanzdaten analysiert und Einsprachen erledigt sind und bis die Rechtshilfe von fremden Staaten erfolgt. Auch die Auseinandersetzung mit fremden Rechtssystemen und komplexe internationale Verfahren dauern lange.

Schweiz bietet viel Angriffsfläche

Lauber fordert, die Rechtshilfe müsse effizienter werden. «In der Schweiz selber bei der Rechtshilfe ist es so, dass auf der einen Seite das Rechtshilfegesetz Anwendung findet im Verfahren und gleichzeitig das Prozessrecht der Schweiz. Das bedeutet, dass man – wenn man will – Verfahren komplett blockieren kann mit Rekursen.»

Aus den internationalen Amtshilfevereinbarungen im Steuerbereich fliessen viele Informationen. Weil die aber gemäss Verwaltungsrecht erhoben worden sind, können sie in Korruptionsfällen im Strafrecht oft nicht verwendet werden. Der Staatsanwalt muss denselben Beweis noch einmal beschaffen.

«Das sind Punkte in denen wir noch besser werden müssen», sagt Lauber. Die Schweiz biete aufgrund des Finanzplatzes und der sehr offenen Wirtschaft Angriffsmöglichkeiten für Missbrauch. «Und dort müssen wir die klaren Zeichen setzen.»

Druck aus EU und USA könnte rasch wachsen

Jede Siegelung, jede Rechtshilfe, die Wahl von Übersetzern, Befangenheitsfragen – sie alle bieten Ansätze zu Einsprachen im Schweizer Rechtssystem. Interessenkollisionen mit Staaten, die ihr Geld zurückfordern, sind vorprogrammiert.

Die OECD hat der Schweiz bei der Korruptionsbekämpfung bisher ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Lauber schätzt aber, dass der Druck aus der EU und aus den USA schnell grösser werden wird.

Meistgelesene Artikel