Insiderhandel und Kursmanipulationen sind Delikte von komplexer Natur, für die es ein besonderes Fachwissen braucht. Dies hat der Bundesrat vor vier Jahren festgestellt, als er dem Parlament eine Revision des Börsengesetzes unterbreitete. Es habe sich gezeigt, dass vor allem die Strafverfolgungsbehörden von kleineren Kantonen mit diesen Verfahren überfordert seien. Die Zuständigkeit der Strafverfolgung ist deshalb am 1. Mai 2013 an die Bundesanwaltschaft und an das Bundesstrafgericht übergangen.
Erstmals Strafbebehl wegen Insiderhandel
Nun kann die Bundesanwaltschaft zum ersten Mal einen Erfolg vermelden. Wie aus ihrem Tätigkeitsbericht für das letzte Jahr hervorgeht, hat man einem Beschuldigten nachweisen können, vor der Bekanntgabe eines öffentlichen Kauf- und Tauschangebots für alle Aktien eines schweizerischen Unternehmens für sich selber für mehrere Hunderttausend Franken Aktien und Optionen gekauft zu haben – dies unter Ausnützung von Insiderwissen.
Am Tag der Bekanntgabe und in den Wochen danach habe diese Person dann alle Effekten mit Gewinn abgestossen. Wie die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Jeanette Balmer, erklärt, sei das Verfahren bereits im November 2013 eröffnet worden.
Im Dezember des letzten Jahres sei dann der Strafbefehl der Bundesanwaltschaft ergangen: «Die Ermittlungen und internen Analysen haben so viel zu Tage gebracht, dass die beschuldige Person überführt worden konnte.» Aufgrund der Beweislage habe sich die genannte Person für schuldig erklärt, und zwar des «Ausnützens von Kenntnissen vertraulicher Tatsachen», wie Balmer ausführt.
«Traditionsreiches Schweizer Unternehmen» betroffen
Die überführte Person sei mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen bestraft worden, heisst es im Tätigkeitsbericht, wobei die Höhe der Tagessätze nicht beziffert wird. Zudem hat die Bundesanwaltschaft den Gewinn eingezogen. Um welches Unternehmen es sich handelt, will die Sprecherin der Bundesanwaltschaft aus Datenschutzgründen nicht bekanntgeben: «Ich kann Ihnen nur sagen, dass sich der Sachverhalt im Rahmen eines traditionsreichen Schweizer Unternehmens zugetragen hat.»
Aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesanwaltschaft geht zudem hervor, dass es sich bei der bestraften Person um ein Mitglied der Besitzerfamilie des Unternehmens gehandelt hat. Dass dem ersten Strafbefehl wegen Insiderhandels in der Schweiz schon bald eine nächste Verurteilung folgen könnte, ist nicht ausgeschlossen.
Die Bundesanwaltschaft hat vor wenigen Monaten ein Verfahren wegen Verdachts auf Insiderhandel mit Effekten des schweizerischen Zementkonzerns Holcim eröffnet. Dieses Verfahren sei immer noch am Laufen, erklärt die Sprecherin der Bundesanwaltschaft.