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Schweiz Bundesgericht bestätigt Urteil gegen «Heiler von Bern»

Der Mann, der während angeblichen «Akupunkturbehandlungen» 16 Personen mit HIV angesteckt hat, muss definitiv für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Gerichtszeichnung des «Heilers von Bern»
Legende: Das Bundesgericht spricht den «Heiler» wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Keystone

Der «Heiler von Bern» hat auch das Bundesgericht beschäftigt. Dieser hatte seinen Fall weitergezogen, nachdem er vom Obergericht des Kantons Bern wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahre verurteilt worden war. Er pochte darauf, dass er keine schwere Körperverletzung begangen habe.

Der «Heiler» hat zwischen Mai 2001 und Mai 2005 16 Personen vorsätzlich mit dem Hi-Virus angesteckt. Dazu hatte er seinen Opfern mit Nadeln oder ähnlichen Gegenständen Blut, das mit dem Virus kontaminiert war, injiziert. Die Stiche in den Rücken erfolgten teilweise im Rahmen von angeblichen Akupunkturbehanldungen.

Tatbestand ist erfüllt

Das Bundesgericht hat nun das Urteil gegen den Mann im wesentlichen bestätigt. Das Berner Obergericht habe zurecht entschieden, dass es sich bei der Tat um eine schwere Körperverletzung handle. Dieser Tatbestand sei gegeben, auch wenn Aids heutzutage nicht mehr generell lebensgefährlich sei. Denn es sei Tatsache, dass eine HIV-Infektion mit grossen körperlichen und seelischen Belastungen verbunden sei und die Lebenserwartung der betroffenen Personen deutlich verkürzt sei.

Neu entscheiden muss das Berner Obergericht jedoch über die Genugtuungszahlungen, die der «Heiler» zu entrichten hat. Das Gericht hatte den Mann dazu verpflichtet, den Opfern jeweils 100'000 Franken und in einem Fall 90'000 Franken zu bezahlen. Das Bundesgericht erachtet den Entscheid als unvollständig.

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