Dominique Morax hatte im Jahr 2000 als Finanzchef der Rentenanstalt (heute Swiss Life) Aktien einer Beteiligungsgesellschaft zu je 10 Fr. anstatt zum effektiven Wert von 20.76 Fr. erworben. 2001 wurden die Aktien mit Gewinn zurück an die Rentenanstalt verkauft.
Vom Deal profitierten auch vier weitere Kader, allerdings ohne davon zu wissen. Das Zürcher Obergericht verurteilte Morax 2012 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu 22 Monaten Freiheitsstrafe bedingt. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. Alle Beteiligten mussten die Vorteile aus der Differenz von Kaufpreis und tatsächlichem Aktienwert wieder abliefern.
Nicht genug für die Oberstaatsanwaltschaft. Sie forderte rund viermal höhere Beträge: die Betroffenen hätten auch einen Teil ihres Gewinnes aus dem Aktienverkauf abzuliefern. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun gutgeheissen. Die Sache geht nun zurück ans Obergericht.