Einen Haufen Mist deponierten die Aktivisten, und zwar direkt neben dem Rednerpult an der Universität Bern. Sie protestierten damit gegen die Asylpolitik des Bundes. Der Mist stach Mario Gattiker, dem Direktor des Bundesamtes für Migration, zwar in die Nase. Aber er sprach weiter, damals am Asyl-Symposium vor zwei Jahren.
Die Protestaktion hatte ein juristisches Nachspiel. Und zwar bis zur höchsten Instanz. Das Bundesgericht hat jetzt nämlich geurteilt, dass es nicht rechtens gewesen sei, bei den vier verhafteten Polit-Aktivisten eine DNA-Probe, also den genetischen Fingerabdruck zu entnehmen, geschweige denn, daraus ein DNA-Profil zu erstellen.
Denn die Identität der vier Aktivisten sei auf dem Polizeiposten geklärt worden, und das Gesetz erlaube keine routinemässige Entnahme von DNA-Proben in solchen Fällen. Die entsprechende Weisung des Generalstaatsanwaltes sei deshalb falsch. Es gelte, den jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Im konkreten Fall sei die DNA-Prüfung aber weder dringlich noch erforderlich gewesen.
Diese routinemässigen DNA-Proben gaben auch schon in anderen Fällen zu reden. Die Polizei wird ihre Praxis jetzt ändern müssen.