Den grössten Teil der Ausgaben des Bundesgerichts berappt der Steuerzahler. Die prozessierende Partei, die vor Gericht unterliegt, muss nur einen Teil dazu beitragen, indem sie Gerichtsgebühren bezahlt.
Noch Ende der 90er Jahre haben die Einnahmen aus diesen Gebühren rund 30 Prozent der Ausgaben des Bundesgerichts gedeckt. Seither ist es stetig bergab gegangen. Im letzten Jahr haben die Einnahmen des Bundesgerichts gerade noch 14,5 Prozent der Ausgaben gedeckt.
Die Subkommission Gerichte der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats GPK will diesen niedrigen Deckungsgrad nicht mehr tolerieren. «Das ist klar zu wenig», sagt Präsidentin Corina Eichenberger von der FDP gegenüber Radio SRF.
Gebühren-Obergrenze sei nicht mehr zeitgemäss
Der Grund für die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben am höchsten Schweizer Gericht ist im Bundesgerichtsgesetz zu suchen: Dieses legt Maximalbeträge für die Gerichtsgebühren fest, die die unterlegene Partei bezahlen muss.
In Streitigkeiten, in denen es nicht um Vermögensinteressen geht, muss die unterlegene Partei höchstens 5000 Franken bezahlen, in Vermögensstreitigkeiten höchstens 100'000 Franken, und wenn besondere Gründe es rechtfertigen, maximal 200 000 Franken.
Eine solche Obergrenze sei nicht mehr zeitgemäss, findet Nationalrätin Eichenberger. Es gebe komplizierte Prozesse mit Forderungen in Milliardenhöhe. Trotzdem erlaube es das Gesetz nicht, entsprechend hohe Gebühren zu erheben.
«Eine neue Gebührenordnung muss es sein»
Wer vor Bundesgericht unterliegt, soll künftig höhere Gerichtsgebühren bezahlen müssen, fordert die Subkommission der GPK. Zuerst werde man nun eine Auslegeordnung anhand von konkreten Fällen machen, sagt Präsidentin Eichenberger. Danach werde man Empfehlungen formulieren. «Eine neue, angepasste Gebührenordnung muss es sein», sagt Eichenberger. Ziel sei ein Deckungsgrad, wie er vor 25 Jahren bestanden habe.
Das Bundesgericht will sich gegenüber Radio SRF nicht zu den Arbeiten der GPK äussern, weil es sich um ein laufendes Geschäft handle, schreibt das Gericht.