Die Freude über eine neue Wohnung mag gross sein – ebenso gross ist häufig die Überraschung, wenn klar wird, wie viel höher die Miete ausfällt im Vergleich zum Vormieter. Diese Mietzinserhöhungen bei Mieterwechseln will der Bundesrat jetzt eindämmen – mit mehr Transparenz: So sollen Vermieter künftig den vorherigen Zins angeben und allfällige Erhöhungen begründen müssen. Was in sieben Schweizer Kantonen schon zum Alltag gehört, will der Bundesrat nun auch auf nationaler Ebene einführen.
Das Ziel sei eine preisdämpfende Wirkung, ohne dass für Vermieter materielle Einschränkungen entstünden, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).
Der Bundesrat hatte die Massnahmen im Januar angekündigt, drei Wochen vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative. Schneider-Ammann zeigte sich damals überzeugt, dass damit willkürlichen Preisentwicklungen vorgebeugt werden könne.
Vor Vertragsabschluss
In sieben Kantonen müssen Vermieter heute schon neuen Mietern den vorherigen Mietzins in einem Formular mitteilen. Künftig soll dies in der ganzen Schweiz Pflicht sein– unabhängig davon, ob Wohnungsmangel herrscht oder nicht.
Anders als gemäss heutiger Praxis soll das Formular aber schon vor dem Abschluss des Mietvertrages abgegeben werden müssen. Der Zeitpunkt der Mitteilung sei von wesentlicher Bedeutung, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Von der gewählten Regelung verspricht er sich eine präventive Wirkung.
Weniger Anfechtungen
Aus Sicht des Bundesrates ist die Mitteilung vor Vertragsabschluss sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter vorteilhaft. Der Mieter verfüge so über die nötigen Informationen um zu entscheiden, ob er die Wohnung mieten wolle oder nicht.
Für den Vermieter sinke das Risiko, dass der Mieter den Anfangsmietzins anficht. Erhalte der Mieter die Informationen zum Vormietzins erst nachträglich, sei das Risiko weitaus grösser, hält der Bundesrat fest.
Die neue Regelung würde nur für Wohnräume gelten. Die Standardformulare will der Bund im Internet zur Verfügung stellen. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit haben, ein eigenes Formular durch das Bundesamt für Wohnungswesen genehmigen zu lassen.
Einjährige Sperrfrist
Geplant sind auch weitere Änderungen. Die Vermieter sollen während des ersten Jahres den Mietzins nicht wegen wertvermehrenden oder energetischen Verbesserungen erhöhen dürfen.
Den Vermietern will der Bundesrat mit administrativen Entlastungen entgegenkommen. Mietzinserhöhungen und Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten sollen Vermieter künftig auch mit einer mechanisch nachgebildeten Unterschrift versehen können.
Kantone, Parteien und interessierte Organisationen können nun zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September.