Der Bundesrat will die systematische Überprüfung von Gesundheitstechnologien und von medizinischen Leistungen ausbauen. Dabei werden Leistungen unter die Lupe genommen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt werden.
So will der Bundesrat nicht wirksame, nicht effiziente und unnötige Behandlungen und Eingriffe reduzieren. Zudem soll eine teure Fehl- oder Überversorgung vermieden und die Qualität der Behandlung erhöht werden. Für diese Aufgabe will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit bisherigen Akteuren zusammenarbeiten. Eine Gesetzesanpassung ist nicht nötig.
Anders beim zweiten Vorschlag, den Gesundheitsminister Alain Berset gleichzeitig vorgestellt hat: Da seine Pläne für ein nationales Gesundheitszentrum während der Vernehmlassung auf heftige Kritik stiess, soll die Qualitätskontrolle nun in einem Netzwerk sichergestellt werden. Dieses soll die bestehenden Aktivitäten besser koordinieren und ausbauen.
Interessenvertreter in aussenparlamentarischer Kommission
Dafür soll im Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Fachstelle geschaffen werden. Diese soll Arbeiten koordinieren und Aufträge vergeben. Unter anderem sollen Qualitätsindikatoren entwickelt werden, um die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen. Die Fachstelle soll dem Bundesrat zudem Vorschläge machen, wo Qualitätsprogramme erarbeitet werden sollen.
Weiter plant der Bundesrat, eine ausserparlamentarische Qualitätskommission einzusetzen. Über diese sollen auch die verschiedenen Interessenvertreter einbezogen werden. Die Kommission soll die Fachstelle bei der Festlegung der Strategie und der Zuweisung von finanziellen Mitteln beraten.
Gesetzesänderung nötig
Für die Umsetzung des Netzwerkes muss das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geändert werden. Der Bundesrat hat das Innendepartement beauftragt, bis Ende Jahr eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten.
Die Finanzierung des Netzwerkes veranschlagt der Bundesrat mit Kosten von 22 Millionen Franken pro Jahr. Wie beim ursprünglich geplanten Gesundheitszentrum sollen die Versicherten mit rund 3.50 Franken jährlich dafür aufkommen. Die verstärkten systematischen Überprüfungen sollen über Bundesmittel finanziert werden. Der Bundesrat schätzt die Kosten auf 10 Millionen Franken pro Jahr.