Völkerrecht geht vor Landesrecht, auch wenn sich das Volk nicht dazu äussern konnte. Dabei soll es auch bleiben. Der Bundesrat lehnt eine Abstufung völkerrechtlicher Verträge nach ihrer demokratischen Legitimation ab.
Keine Hierarchisierung des Völkerrechts
Der Bundesrat hat infolge einer Motion der FDP die Frage untersucht, ob wie für das innerstaatliche Recht auch für das Völkerrecht eine Hierarchie und damit eine klare Konfliktregel nach demokratischer Legitimation gelten könnte.
Zuoberst würden demnach Verfassung und jene völkerrechtlichen Verträge stehen, für die das Referendum obligatorisch ist. Danach kämen Bundesgesetze und Völkerrecht, die dem fakultativen Referendum unterstehen und schliesslich jene Erlasse, über die nicht abgestimmt werden kann.
Gefährdete Glaubwürdigkeit
Diese Vorrangregel verspricht – so die bundesrätliche Argumentation – Transparenz und einfache Handhabbarkeit. In der Praxis könnten diese Versprechen aber nur teilweise eingelöst werden. Die Schweiz sei nämlich unabhängig von einer innerstaatlichen Vorrangregel an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden.
Das Problem werde dadurch nicht gelöst, sondern lediglich auf die Ebene des Völkerrechts verlagert, weil mehr Konflikte zugunsten des Landesrechts gelöst würden. Darunter könnte die Glaubwürdigkeit der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin leiden, warnt der Bundesrat.
Minarettinitiative bringt Stein ins Rollen
Konflikte zwischen Landes- und Völkerrecht beschäftigen die Politik seit Jahren. Auslöser der Diskussion waren verschieden Volksbegehren, etwa die Verwahrungs- oder die Minarettinitiative. Um das Problem zu entschärfen, schlug der Bundesrat vor, Initiativen schon vor der Unterschriftensammlung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht zu überprüfen.
Die Vorschläge fielen in der Vernehmlassung durch. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will nun das Thema wieder aufnehmen. Zuerst wollte sie jedoch den nun vorliegenden Bericht abwarten.
Nicht abgewartet hat die SVP. Im März lancierte sie die «Selbstbestimmungsinitiative», die den Vorrang von Landesrecht gegenüber Völkerrecht in der Verfassung verankern soll. Dass das zur Kündigung der Europäische Menschenrechtskonvention führen könnte, nimmt die SVP in Kauf.