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Schweiz Bundesrat darf über Zuwanderung verhandeln

Die aussenpolitische Kommission des Ständerates akzeptiert das Mandat, gemäss dem der Bundesrat mit der EU über die die Begrenzung der Zuwanderung verhandeln will. Der Bundesrat soll sich für den Erhalt der bilateralen Verträge und den Schutz des Schweizer Arbeitsplatzes vor Lohndumping einsetzen.

Die aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK) stärkt dem Bundesrat beim Vorgehen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative den Rücken. Sie hat das Verhandlungsmandat einstimmig gutgeheissen.

Die Kommission begrüsst das offen formulierte Mandat, auch wenn darin der Begriff der Kontingente fehlt. Dem pflichtet Vizepräsident Christian Levrat bei: «Wir haben alle den Eindruck, dass es richtig ist, die Diskussionen mit der EU recht offen zu starten, mal den Verhandlungsspielraum auszuloten und die EU nicht mit einer sehr engen Auslegung des Verfassungstextes vor den Kopf zu stossen.»

Dass für die EU Kontingente, wie sie die Initiative verlangt, nicht zur Diskussion stehen, habe die APK zur Kenntnis genommen. «Kontingente sind offensichtlich für den Verhandlungspartner EU ein Thema, das man nicht weiter verfolgen will», sagte Kommissionspräsident Felix Gutzwiller (FDP/ZH) vor den Medien. «Aber es gibt ja unterschiedlichste Systeme die diskutiert werden und zu denen sich die EU nicht geäussert hat: Ventilklauseln, Besteuerung usw.» Einen gewissen Spielraum für Verhandlungen gebe es. Diesen gelte es nun auszuloten.

Das Verhandlungsmandat legt laut dem APK-Präsidenten drei Eckpunkte fest. Erstens will die Schweiz die Zuwanderung selbständig steuern, zweitens will sie die bilateralen Verträge beibehalten, und drittens will sie den Schutz gegen Lohndumping beibehalten.

Weitere Konsultationen

Der Bundesrat hatte den Mandatsentwurf vergangene Woche verabschiedet. Dazu Stellung nehmen können die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Sozialpartner. Danach verabschiedet der Bundesrat das definitive Mandat.

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Die Verhandlungen leiten soll Mario Gattiker, der designierte Staatssekretär und Direktor des Bundesamts für Migration (BFM). Die Aufnahme von Verhandlungen werde aber das Einverständnis der EU bedingen, hielt der Bundesrat fest.

Nicht vereinbar mit Personenfreizügigkeit

Aus Brüssel hiess es letzte Woche, die EU nehme den Mandatsentwurf zur Kenntnis. Sie beharre aber auf ihrem Standpunkt, nicht über die Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Grund dafür seien Grundprinzipien der Europäischen Union. Verhandlungen mit dem Ziel, Kontingente und einen Inländervorrang einzuführen, stünden im Widerspruch zu den Zielen des Personenfreizügigkeitsabkommens.

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