Die heutigen Möglichkeiten zur Aufklärung schwerer Straftaten haben aus Sicht des Bundesrates mit dem technologischen Fortschritt nicht Schritt gehalten. «Der Staat kann es sich nicht leisten, gewisse Kommunikationskanäle den Kriminellen zu überlassen», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga in Bern.
Ohne grossen Aufwand könnten Kriminelle heute eine Verschlüsselung einsetzen, um sich einer Überwachung zu entziehen. Um in solchen Fällen ein Skype-Gespräch dennoch mithören zu können, sollen die Strafverfolgungsbehörden sogenannte «Government Software» einsetzen dürfen.
Diese Programme installieren Polizisten unbemerkt auf Computern, ähnlich wie Hacker. Mit der Software können Behörden die Aktivitäten auf einem Computer registrieren.
Den Einsatz der Trojaner sieht der Bundesrat wie angekündigt in einer Totalrevision
des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor.
Schon heute lassen die Gerichte die Programme zu. Allerdings ist die Rechtslage umstritten. Bis Ende 2010 setzte der Bund vier Mal einen Trojaner ein, seither nicht mehr. Unbekannt ist, wie viele Male Kantone zur Spionagesoftware griffen.
Erinnerung an den Fichenskandal?
Doch die Pläne des Bundesrates stossen bereits auf Kritik. Zum Beispiel beim Grünen Nationalrat und Rechtsanwalt Daniel Vischer. Das überarbeitete Gesetz lässt beim ihm Alarmglocken schrillen. Für ihn sei das eine Grundsatzfrage, «ich bin gegen diesen Typ von Überwachung». Die Gefahr bleibe, dass Daten auf Vorrat gespeichert würden. «Die Erfahrung zeigt, wenn sie einmal eine Schleuse öffnen, dann ist die Gefahr gross, dass sie auch ausgenutzt wird».
Diese Kritik habe der Bundesrat berücksichtigt, Trojaner dürften nicht präventiv, sondern nur im Rahmen eines Strafverfahrens eingesetzt werden, kontert Bundesrätin Sommaruga. «Ein Gericht müsse diese Überwachungsmassnahmen bewilligen. «Es sind Grundrechte, die betroffen sind, und wir wollen auch die schützen.
Der Gesetzesentwurf geht nun ans Parlament