Wer entscheidet, wenn sich die Schweiz und die EU streiten?
Astrid Epiney ist Professorin für Europarecht an der Universität Freiburg. Sie ist eine der besten Kennerinnen ihres Faches und sagt zum bundesrätlichen Vorschlag: «Es handelt sich um eine Quadratur des Kreises. Ursprünglich hatten die beiden Parteien unterschiedliche Ansichten. Jetzt konnte man die Interessen vereinbaren.»
Die Schweiz wollte ursprünglich eine nationale Lösung und bei Streitfällen selber entscheiden können. «Undenkbar», erwiderte die EU und forderte einen internationalen Ansatz. Der jetzige Vorschlag verbinde beides.
Die Schweiz und die EU diskutieren Streitfragen zunächst in gemischten Ausschüssen. Können sie sich nicht einigen, können sie juristische Fragen dem EU-Gerichtshof, dem EuGH, unterbreiten. Dieser lege die juristische Frage für beide Seiten verbindlich aus. «Wobei die Schweiz – und dann kommt wieder diese nationale Komponente ins Spiel – sich im Extremfall vorbehalten möchte, durch ein Bundesgesetz von einer derartigen Auslegung abzuweichen», sagt Epiney.
Heikle Güterabwägung
Die Schweiz hat also die politische Freiheit, den EuGH gleichsam links liegen zu lassen. Natürlich werde die Schweiz das nicht häufig machen, weil die EU dann Gegenmassnahmen ergreifen könnte. Konkret: im Extremfall das strittige Abkommen suspendieren.
Epiney kann sich trotzdem vorstellen, dass sich die Schweiz bei heiklen Themen, den flankierenden Massnahmen etwa, über den EuGH hinwegsetze: «Das wäre eine Güterabwägung zwischen den Nachteilen und den innenpolitischen Vorteilen.»
Alternative noch schlechter
Dass kein Schweizer Richter am EU-Gerichtshof sitze, sei bedauerlich, findet Epiney. Nur sei die Alternative, dass sich die Schweiz mit einem eigenen Richter dem EFTA-Gerichtshof mit Liechtenstein, Norwegen und Island anschliesse, noch schlechter: «Wenn man beide Varianten betrachtet, ist es nicht abwegig, dass der Bundesrat die EuGH-Variante bevorzugt. Es besteht auch kein Grund, dass Richter aus Norwegen, Liechtenstein und Island über die Anwendung des bilateralen Rechts für die Schweiz verbindlich entscheiden.»
Das Hauptproblem der EFTA-Variante sei, dass der EFTA-Gerichtshof verbindlich entscheiden würde. Bei der EuGH-Variante habe die Schweiz immerhin die kleine politische Freiheit, sich über den EuGH hinweg zu setzen.