Für Steuererleichterungen im Rahmen der Standortförderung soll künftig eine betragsmässige Obergrenze festgelegt werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision der entsprechenden Verordnung eröffnet.
Gestützt auf Empfehlungen hatte der Bundesrat bereits im Oktober 2013 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Reform vorzubereiten.
Zentrales Element der Revision ist die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze anstelle des heutigen Prozentsatzes. Damit werde gewährleistet, dass Steuererleichterungen immer im Verhältnis zu den geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätzen stünden, teilte das WBF mit.
Zur zukünftigen Festlegung der Obergrenze stellt der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung folgende Bandbreiten für die Höchstbeiträge zur Diskussion: 71'594 Franken bis 143'188 Franken pro neu zu schaffenden, beziehungsweise 35'797 Franken bis 71'594 Franken pro zu erhaltenden Arbeitsplatz und Jahr. Nach Abschluss der Vernehmlassung will der Bundesrat die Obergrenze festlegen.
Fehlanreize abbauen
Auch auf kantonaler Ebene sollen für Steuererleichterungen in Zusammenhang mit einer Bundessteuererleichterung Höchstbeträge eingeführt werden. Damit sollen Fehlanreize abgebaut werden.
Die Anwendungsgebiete sollen in Zukunft neben der Strukturschwäche die Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Kantone berücksichtigen. Der Fokus soll dabei auf regionalen Zentren in strukturschwachen Regionen, die sich für die Arbeitsplatzschaffung eignen, liegen.
Veröffentlichung von Firmen und Beiträge
Der Verordnungsentwurf legt ferner die Grundlagen für eine erhöhte Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen fest. Künftig sollen Firmennamen sowie die gewährten Steuererleichterungen jährlich veröffentlicht werden.
Bundesrat Schneider-Ammann wies darauf hin, dass Steuererleichterungen häufig in der Kritik gestanden hätten und dies auch heute noch tun würden. «Aber sie sind, ob man sie gerne hat oder nicht, ein wichtiges und unabdingbares Instrument zur Attraktivierung des Standortes Schweiz.»
Die Verordnung soll voraussichtlich im Juli 2016 in Kraft treten.