Alpen-Initiative, Ausschaffungs-Initiative, Verwahrungs-Initiative – alles Beispiele für Volksbegehren, die das Parlament nicht so umgesetzt hat, wie es im Initiativtext steht. Der Grund: Die Initiativen standen im Konflikt mit internationalem Völkerrecht.
In den letzten Jahren habe Völkerrecht gar umfassend Vorrang erlangt, kritisiert der Kopf der Selbstbestimmungs-Initiative, der Zürcher SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt. Das zeigten Bundesgerichtsurteile. Auch in der Diskussion zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative habe der Bundesrat immer wieder deutlich gemacht, dass er mit dieser Entwicklung durchaus glücklich sei.
«Er setzt die bilateralen Verträge über unsere Verfassung und darum überrascht es nicht, dass der Bundesrat sich nun ganz gewiss nicht mit der Selbstbestimmungs-Initiative in sein Handwerk reinpfuschen lassen will», stellt Vogt fest.
Bundesrat warnt vor Folgen
Der Bundesrat lehnt die Initiative mit dem offiziellen Titel «Schweizer Recht statt fremde Richter» ab: Denn diese führe zu Rechtsunsicherheit, was der Schweizer Wirtschaft schade. Auch drohe mit der Selbstbestimmungs-Initiative eine Schwächung des internationalen Menschenrechtsschutzes, namentlich der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Auch einen Gegenvorschlag will die Landesregierung nicht ausarbeiten, ist sie doch nach eigenen Worten gegen die grundsätzliche Stossrichtung des SVP-Begehrens. Die Regeln, welche die Initiative zur Auflösung der Widersprüche zwischen Verfassungs- und Völkerrechtsgeboten enthalte, seien «starr». Die heutige Rechtslage biete dagegen mehr Spielraum für adäquate Lösungen im Interesse des Landes.
Eine Klärung für den Zweifelsfall?
Die Haltung des Bundesrats begrüssen ausserhalb der SVP Verteter aller Parteien. Und doch: FDP-Ständerat Andrea Caroni räumt ein, dass das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht nicht klar sei. Die Verfassung sei in dieser Frage bewusst vage geblieben. Das Bundesgericht habe zwar eine Rechtssprechung dazu, doch diese schwanke und sei zum Teil auch widersprüchlich zwischen den Abteilungen.
Eine Klärung durch den Verfassungsgeber wäre deshalb laut Caroni «an- oder weiterzudenken». Er betont zugleich, dass die jetzt vorliegende Initative nicht die Lösung sei: «Sie würde wahrscheinlich zur Kündigung der Menschenrechtskonvention und der bilateralen Verträge führen.» Es brauche aber klare Regeln, was im Konfliktfall gelte: Landesrecht oder internationales Völkerrecht.
Weitere Stellungnahme bis nächsten Sommer
Dies hat auch der Bundesrat bereits im letzten Sommer in einem Bericht festgehalten: Gerade bei Volksinitiativen gebe es solche Konflikte durchaus. Klärung sollen die Debatten im Parlament bringen.
Gar keinen Handlungsbedarf sieht die Linke. Die heutige Rechtspraxis bewähre sich, sagt SP-Fraktionschef Roger Nordmann. Bis nächsten Sommer will sich der Bundesrat ausführlich zur Selbstbestimmungs-Initiative äussern.