Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt für den Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit, wie das Bundesamt für Migration (BFM) schreibt. Ausserdem gilt sie erst, wenn entsprechende Abkommen zwischen den betroffenen Staaten und der EU abgeschlossen werden.
Von der Visumspflicht befreit werden die Staatsangehörigen von insgesamt 19 Ländern. Neben Kolumbien, Peru und den Vereinigten Arabischen Emiraten sind es fünf Inselstaaten der Karibik (Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, die Grenadinen, sowie Trinidad und Tobago) und elf Inselstaaten des Pazifiks (Kiribati, die Marshallinseln, Mikroniesien, Nauru, Palau, Samoa, die Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu).
Die Regelung gilt auch für britische Bürger, die nicht Staatsangehörige des Vereinigten Königsreichs Grossbritannien und Nordirland sind (British Overseas Territories Citizens).