Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigt sich äusserst betroffen über das Tötungsdelikt des rückfälligen Sexualverbrechers an der Genfer Sozialtherapeutin. «Ich bin auch schockiert über diese Tat. Das bewegt und erschüttert uns alle», sagt sie.
Der Fall des Westschweizer Häftlings werfe einmal mehr die Frage auf, ob in einzelnen Kantonen auf Gesetzesstufe oder beim Strafvollzug Änderungen notwendig seien, um künftig Verbrechen durch rückfällige Täter zu verhindern. Sie sei sehr froh, dass sich jetzt die Kantone die Frage stellten: «Gibt es Möglichkeiten, gibt es Verbesserungspotenzial im Vollzug, in der Praxis?»
Bundesrat erarbeitet Bericht
Zur Frage, ob der Bundesrat mehr Einfluss auf den kantonal geregelten Strafvollzug nehmen soll – eine Forderung, die in diesen Tagen immer wieder gestellt wird – äussert sich die Justizministerin nicht. Nur soviel: «Der Bund ist daran, in einem Bericht eine Gesamtschau vorzunehmen.» Darin würden die Möglichkeiten und der Handlungsbedarf untersucht. Die Landesregierung werde diesen Bericht im ersten Quartal 2014 vorlegen.
Auch zur Forderung aus SVP-Kreisen nach einer lebenslänglichen Verwahrung rückfälliger Sexualtäter äussert sich Sommaruga nicht.