Überprüft der Bund die Preise kassenpflichtiger Medikamente, darf er dies nicht einzig mittels Auslandspreisvergleich tun. Bereits im Dezember kam das Bundesgericht zum Schluss, dass auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung systematisch zu berücksichtigen ist. Der Bundesrat hat nun die entsprechenden Regeln angepasst.
Zwar hatten Bundesrat und Innendepartement den sogenannten therapeutischen Quervergleich bereits vor dem Bundesgerichtsentscheid in den entsprechenden Verordnungen vorgesehen. Nach eingehender Analyse des Entscheides sei der Bundesrat nun jedoch zum Schluss gekommen, dass er heute nicht systematisch berücksichtigt wird, heisst es in einer Mitteilung.
Überprüfung der Preise bis 2017 ausgesetzt
Die periodische Überprüfung der Arzneimittelpreise wird ausgesetzt, bis die angepassten Bestimmungen in Kraft treten. Dies soll 2017 erfolgen. Sind die Änderungen in Kraft, soll die Überprüfung der Arzneimittelpreise wieder aufgenommen werden.
Zwischen 2012 und 2014 hatte das Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr die Preise von rund einem Drittel der Arzneimittel überprüft, die von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden. Bei rund 1500 Medikamenten wurde eine Preissenkung verfügt. Dagegen hatten einzelne Pharmaunternehmen Beschwerde erhoben und vor Bundesgericht Recht erhalten.
Massnahmen gegen hohe Preise für Generika
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet derzeit auch an einem Referenzpreissystem für Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Die geplante Gesetzesänderung dürfte gemäss der Mitteilung nicht vor 2019 in Kraft treten.
Verordnungsänderungen sollen es nun ermöglichen, bereits früher Kosten einzusparen. Generika sind in den europäischen Referenzländern durchschnittlich um bis zu 50 Prozent günstiger als in der Schweiz.