Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Gefährdungen schützen, die von nichtionisierender Strahlung, sogenannter NIS, und von Schall ausgehen. Er hat dazu ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt.
Laut dem Entwurf soll nun auch der Besitz starker Laserpointer verboten werden. Diese dürfen in der Schweiz zwar schon heute nicht verkauft werden. Die Einfuhr aus dem Ausland durch Private lässt sich aber nicht verhindern.
Schwache Laserpointer nicht betroffen
Die Geräte stellen für Berufsgruppen wie Piloten, Polizisten und Chauffeure ein grosses Risiko dar. Sie können damit geblendet werden und erblinden. Seit 2010 wurden schweizweit über 500 Laserattacken auf Flugzeuge und Helikopter gezählt.
Laserpointer mit geringer Strahlung, wie man sie zum Beispiel bei Powerpoint-Präsentationen benutzt, sind nicht von dem Verbot betroffen – sie sind ungefährlich.
Kontrollen statt Verbot von Solarien
Besonderes Augenmerk legt der Bundesrat auf die Solarien. Er kann sie zwar nicht verbieten wie die starken Laserpointer. Denn dazu müsste laut einem Gutachten «erhebliche Gefahr oder gravierende gesundheitliche Risiken» von ihnen ausgehen.
Doch auch die falsche oder übermässige Nutzung künstlicher Sonnen kann negative Folgen für die Haut haben. Deshalb will er von den Kantonen künftig kontrollieren lassen können, ob die Betreiber die Vorschriften einhalten. Ein Solarium-Verbot für Minderjährige ist laut der Vorlage nicht vorgesehen.
Lasershows nur noch mit Bewilligung?
Klare Vorgaben machen will der Bundesrat auch für Konzerte und Lasershows. Bei solchen Anlässen werden nicht nur Geräte mit nichtionisierender Strahlung eingesetzt, sondern auch solche, die Infraschall, Hörschall oder Ultraschall erzeugen können. Der Bundesrat möchte Grenzwerte und Massnahmen zum Schutz des Publikums festlegen. Weiter plant er eine Melde- oder Informationspflicht.