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Schweiz Bundesrat senkt die Erwerbsersatzordnung

Mit dem neuen Beitragssatz kommt der Bundesrat den Forderungen der Schweizer Wirtschaft entgegen – allerdings nur teilweise.

Der Bundesrat hat seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses mehrfach betont, dass er die Wirtschaft unterstützen will, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu festigen und die Arbeitsplätze im Land zu erhalten. Nun senkt er den bis Ende 2015 befristet erhöhten Lohnbeitrag an die Erwerbsersatzordnung von 0,5 auf 0,45 Lohnprozente.

Unter anderem wegen der Mutterschaftsversicherung ist der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) 2011 von 0,3 auf 0,5 Prozent erhöht worden, befristet bis Ende 2015.

Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Der neue Beitragssatz gilt von 2016 bis 2020. Möglich wird die Senkung, weil gemäss aktuellen Projektionen die Reserven des Fonds Ende Jahr wieder 55 Prozent einer Jahresausgabe der EO betragen, wie es in einer Mitteilung der Regierung heisst. Die Mindestreserve beträgt 50 Prozent. Dieser Wert wird auch bei einer Senkung auf 0,45 Prozent nicht unterschritten.

Schweizer Wirtschaft forderte tiefere Senkung

Mit der Senkung erfüllt der Bundesrat die Forderungen der Wirtschaft nur teilweise. FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter (SG), die im Vorstand des Arbeitgeberverbandes sitzt, verlangt in einer Interpellation eine Senkung des EO-Beitragssatzes auf 0,4 Lohnprozent.

Die gesetzlichen Minimalvorschriften könnten so immer noch eingehalten werden, argumentiert sie. Arbeitgebende und Arbeitnehmende würden dadurch aber um 400 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Eine Antwort auf die Interpellation hat der Bundesrat mit seinem Entscheid vorweggenommen.

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